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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1796
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1796

Luggarus.

1642»' Lucern. Ulrich Dulliker.

4877. Unterwalden. Sebastian Von Büren.164«. Basel. Johann Heinrich Brucker.

4878. Schaffhausen. Johann Jakob Stocker.

2. Laildschreiber.

48484877. Johann Melchior Lussi, Herr zu Hilfikon.4878. Jost Franciscus Helmli.

sXL. Für Joh. Melchior Lussi functionierte mehrere Jahre Johann Lussi. Gerichtsschreiber.s

jährigen Kriegsläufe gehabte Mühe einen Theil der Portion, welche der Obrigkeit gehört, die

Art. 37. (1622.) Dem Landvogt Müller wollen die einen Gesandten für dessen während da'^

keinen Theil nachlassen. Der Gesandte Basels nimmt es in den Abschied. Absch. 241. b. 38. ^ ,1. Dem Landvogt wird auf sein Ansuchen gestattet, das der Reparatur sehr bedürftige Schloß aus'namentlich einen Dachstuhl machen zu lassen. 2. Bei diesem Anlasse möchten aber die Obrigkeiten de ^ob nichtsolche Hauptgebäue" Sache der Landschaft und nur die Unterhaltung derselben ^ ^

Obrigkeiten sei. Absch. 930. b. 38. (1641.) Landammann Müller von Glarus bringt vor, ^

Marti von Glarus, Alt-Landvogt zu Luggarus, habe von seiner Verwaltung her an die Gefells "'V

Hintersaßen daselbst noch eine Forderung zu stellen, welche dieselbe nicht bezahlen wolle; die " git>sie durch den Landvogt dazu anhalten und dem Fiscal befehlen, die Restanz einzuziehen. ^

diesen beiden den Auftrag, die Schuld einzufordern. Absch. 943. x. 70. (1641.) DieJohannes Suri, ehemaligen Landvogtes zu Luggarus, beklagt sich, daß Ritter Paul Orell die ih>n

legte Buße nicht bezahlen wolle, sondern aus allerlei listige Weise Aufschub suche. Es wird ^ein Fürschreiben an den jetzigen Landvogt ertheilt. Absch. 963. n. 4t. (1646.) Landvogt ^ ^Von Büren aus Nidwalden berichtet, daß ihm in Betreff einer Buße, welche er den Urhebern ' . ^lichen Gezänks am letzten Frohnleichnamsfest auferlegt habe, Eintrag geschehen sei, indem die Ehrc»^^^,.eine ansehnliche Summe empfangen und sich zugeeignet Hütten. Die Sache wird in den Abschied ^damit die Obrigkeiten ihre Gesandten auf die Jahrrechnung deßhalb instruieren können. Absch-(1648.) Laut eingelangten Berichts werden dem Landschreiber zu Luggarus, Jost Franz Helmli ^die zur Canzlei gehörigen Schriften, Acten und Protokolle von Alt-Gerichtschreiber Johann cc>

senden Gesandten sollen für Aufhebung dieser Ungebühr genügend instruiert werden. Absch-11^' ^(1648.) Der Landvogt von Luggarus berichtet, daß er im vorigen und im laufenden Jahre 5

Hand Gefährlichkeiten neben dem Land- und Unterweibel zwei andere Soldaten angestellt hal'^die Bezahlung derselben aus dem Seinigen vorgeschossen habe, bitte er um Rückerstattung. Die ^ ^sind ohne Instruction, weisen ihn mit seiner Forderung an die Landschaft; diese weigert sich ^weist nach, daß sie von dergleichen Steuern von den Obrigkeiten gänzlich befreit sei. Die Such'- ^roterenäum genommen, damit eine Bestimmung gemacht werde, wie mau sich künftig wegen ^der Soldaten zu verhalten habe. Absch. 1150. 77. (1648.) Lücern berichtet, dem j^'' "schreiber seien von dem alten Unterschreiber Johann Lussi die vom Landschreiber Lussi sel.

Bücher und Schriften noch nicht zugestellt worden. Es wird gut erachtet, man solle zu Baden ">n