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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1785
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Mendris.

1785

^ 208. (1627.) Glarus hat den Christian Elber, dermalen Landvogt zn Meildris, zum Gesand-den Jahrrechnung ernannt. Daß derselbe als Amtmann und Diener der hohen Obrigkeit neben"Gesandten sitzen und judicieren soll, sindet man unpassend.Um des Besten willen" läßt man ihnMal, jedoch ohne Consequenz, zu; doch hat er bei Gegenständen, welche seine Vogtei betreffen, abzu-chtt " ^sch. 432. a. 200. (1628.) Die Landvögte in den ennetbirgischen Vogteicn schwören beimAmtes den Eid, daß sie den Obrigkeiten Treue und Wahrheit leisten wollen, mit Ausnahmei^^dvogtes zu Mendris, der blos den Unterthanen, die Hand auf dem Evangelium, schwört, sie beinicl" "nd Freiheiten zu schirmen. Alan beschließt nun, den Obrigkeiten die Frage vorzulegen, ob

Ak ^ ^ ^ndvögte von Mendris, wie die andern, anzuhalten seien, auch den Obrigkeiten zu schwören,von (1636.) Bisher war es Sitte, daß je zu zwei Jahren der antretende Landvogt

bitt in der Kirche daselbst von den Gesandten eingesetzt wurde. Um große Kosten zu ersparen,

Sitz" ^ ^ Mendris, ihrem Landvogt möchte künftig, wie denen von Luggarus und Alainthal, in derGe> ^ Gesandten zu Lauis der Posseß erthcilt werden- Dem Ansuchen wird unter Vorbehalt derWng entsprochen. Absch. 785. 6. 31)1. (1638.) Was die Einsetzung des Landvogtes in der^ ^amiani zu Mendris betrifft, so läßt man es, obgleich mehrere Ortsstimmen dagegen gegebenAbin.^ ^ ^^'u brauch bewenden, zumal da Aehnliches auch für Lauis angeordnet worden ist.siir.' a. 302. (1645.) Kaspar Nomanus Trvgcr beschwert sich vor den katholischen Gesandten^chen ^ ^^^n und für seinen Sohn, den Landschreiber zu Mendris, über das, was auf letzter cnnetbir-zu Aufrechnung ihrethalben verabschiedet worden ist. Es wird ihm ein Schreiben an den Landvogt>vg. ^ bewilligt, in welchem demselben befohlen wird, Troger von dem fchriftlich in Kenntniß zu fetzen,verhandelt worden ist. Absch. 1053. ». 303. (1645.) Kaspar Romanus Troger, ge-er ^ ^ ^""bvogt zu Mendris, war auf letzter Jahrrechnung mit seinem Sohne zur Rede gestellt und, weil"""g Weise die Religiösen des Serviterordens zu Mendris wieder eingesetzt, auch seine Amtsrech-

^chuld" der Kammer gestellt hatte, um 300 Krouen gebüßt worden. Nachdem er aber seine

ss» der war ihmein ordentlicher Abschied" in aller E. Deputierten Namen zugestellt worden.

ZU Luggarus wurde nun in seiner Abwesenheit Eines und das Andere wiedersie ^ Zugegen erhebt er Klage. Dieser Abschied wird den Herren und Obern hinterbracht, damit"^"be Reflexion darüber machen können. Absch. 1058. k. 304. (1645.) Aus Auftrag desKaspar Nomanus Troger gibt dessen Vetter N. Troger Bericht über die Verunglipfungen,^»»elb' Lwidainmann, damals Landvvgt zu Alendris, nebst dessen Sohn, dem Landschreiber, von denhi^i. ' Gesandten zu erfahren gehabt habe, und spricht die Hoffnung aus, daß man denselben für^Pfn, ^ichuldigt halten und bei seinem sowohl von den Gesandten als der Landschaft MendrisAbschied schirmen werde. Da aber die Gesandten der Ansicht sind, daß dermalen die>iv>, Vilich für ganz ausgemacht könne gehalten werden, und da noch nicht in allen Orten die Nela-" )t worden ist, so wird den Orten anheimgestcllt, ihre Erklärung darüber zu geben. Absch. 1061.

b. Landschreider und Landweibel.

e», ^ .' ^4. (1624.) Der Landschrcibcr Troger zu Alendris spricht den dritten Theil der BußenLandvvgt ihm vorenthalten will. Ferner bittet er, daß ihm möchte gestattet werden, die' deutsch zu schreiben, wie es in andern Vogteicn auch der Brauch sei. Beides wird von den