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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1782
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1782

Lauis.

Monate aufgehoben und die Sache nach Rom dirigiert worden sei, von wo man gute Abhülfe und g"^liche Liberation hoffe. Absch. 904. N. 28!». (1640.) Da die zur Rechnung des Spitals zu Lauisordneten noch nicht von der Excommunication befreit sind, wird für das Passendste erachtet, die Sachedie Obrigkeiten zu bringen, daß diese für die geeigneten Mittel znr Aufhebung des Bannes sorgen. A I929. Ii. 2!»<». (1640.) Den zum Spital von Lauis Verordneten wird gestattet, zwei weniger al'twi!liche Stücke Landes zu verkaufen. Der Kausschilling ist aber sicher anzulegen. Die Gesandten von Luaund Solothurn referieren. Ibiä. i. 2!»1. (1640.) Den Vier Spitalpflegern ist Vom Bischof vonder Bann noch nicht Völlig abgenommen, sondern nur suspendiert worden. Der Nuntius wird ersuchthin zu wirken, daß derselbe gänzlich aufgehoben werde. Absch. 935. o. 2!»2. (1641.) Die Gesa"von Lucern, Uri und Obwalden legen dem Nuntius Documente vor, aus welchen hervorgeht, daß Ivor 1582 die von Lauis die Administration des Spitals gehabt, und daß von da an immer dieder katholischen Orte die Rechnungen abgenommen haben; sie legen ihm Abschiede vor, welche zeige", ^die katholischen Orte 1616, als der Bischof Von Como den Spital visitierte und die RechnungenInventar verlangte, diese zu geben denen von Lauis bei hoher Strafe verboten haben, und noch " ^Schriften der Art. Der Nuntius bittet, dieselben ihm zu überlassen, um sie nach Rom zu schick"'Gesandten willigen ein, machen aber den Nuntius auf Cap. 8. Session 22 des tridentinischen Concik ^merksam. In Betreff der Vier Spitalpfleger, welche in den Bann gethan worden sind, räth der M" ^derGewalthaber" zu Lauis solle ihm eine Supplikation zustellen, damit er sich gebührenden Ortes ß ^Verwenden könne. Absch. 947. a. 2V3. (1642.) Es wird berichtet, daß eine Person dem ^Lauis ungefähr 12 oder 15 Kronen vermacht habe mit der Bedingung, daß der Bischof oder die Gell ^darüber zu disponieren haben. Mit Rücksicht aus die Consequenzen wird beschlossen, daß die ^dergleichen Vermächtnisse für den Spital nicht annehmen sollen. Die Gesandten Von Uri werden bea"!ihnen dieß mitzutheilen. Absch. 995. s.

20. Verschiedenes. .

Art. 2S4. (1618.) Es wird erkannt, daß künftig der ganze Artikel der Statuten äs zurs ^r-znäi moderiert werdenund dem Einheimischen auf zwei Jahre, dem Fremden auf zehn J"ß^diene und, Vorbehalten die Remoderation dieses gesetzten Ziels und der Minderjährigen, laut der 6K ^

otkoronäi moderiert werdenund dem Einheimischen auf zwei Jahre, dem Fremden auf zehn Jah^ ^diene und, vorbehalten die Remoderation dieses gesetzten Ziels und der Minderjährigen, laut der 6t"der Artikel allenglichen in seinen Kräften verbleiben soll". Absch. 21.5. 2ttS. (1625.) Die Mt"'^die Kinder des gewesenen Fiscals Alexander Quadri von Lauis, welcher unlängst durch einen 6ch" ^tödtet worden ist, bitten nmj ein Jntercessionsschreiben an die Orte, um eine Unterstützung z" ^Es wird ihnen ein solches ertheilt. Absch. 363. ä. 2»«. (1646.) Schwyz bringt vor, wege" ^letztem Jahrmarkt zwischen den Grafen Cigogna und Marliani Vorgefallenen Ungelegenheit werde derVogt von gewissen Leuten Verkleinert; man werde demselben hoffentlich Besseres zutrauen und ihnVerantwortung kommen lassen. Sodann wolle sich der Bischof von Como wegen des verhafteten 6'^,^nicht zu demjenigen Verstehen, was im verwichenen August mit dein 'Nuntius abgeredet worden se"deßhalb der Landvogt, der nur seinen Befehl exequiert habe, ebenfalls beschuldigt werden sollte,man ihn solches nicht entgelten lassen. In Betreff des ersten Punktes ist man der Ansicht, daß ^auf nächster ennetbirgischer Jahrrechnung gebührend behandelt werden könne. Wegen des zweite" ^wird Lucern ersucht, bei dem Nuntius dahin zu wirken, daß sich der Bischof init der Erklärung,