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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1780
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Lauis.

ersieht man aus einem Schreiben Lucerns,daß die zu Lauis darin etwas unbefugter Proceduren verübt,weßwegen inan gerne gesehen hätte, daß man mit weniger Eile verfahren wäre. Da aber diesenamentlich für die Jugend allerlei Aergerniß geben, durch Einsetzung des Jesuitenordens hingegei^Jugend große Dienste geleistet werden könnten, wird man dahin trachten, daß diese Action gehörigen v,approbiert werde. Jedes Ort soll Lucern diese von den Gesandten von Uri, Schwhz und Nidwalde"müthig beschlossene Antwort geben. Absch. 803. o. 27t». (1638.) In Folge eines schweren, ^sträflichen Lasters, welches sich ein Pater der Somaskercongregation hat zu Schulden kommen la'" 'wird für gut erachtet, diese Congregation mit andern Geistlichen zu vertauschen, welche ein bellBeispiel geben. Zu diesem Zwecke wird beschlossen, durch einen Ausschuß den Nuntius um seine Mitwir >anzugehen und den Cardinal Barberini durch ein Schreiben von den Motiven dieses Vorhabens in Kc ^niß zn setzen. Ist später noch Anderes nöthig, so wird Lucern ersucht, es in der Orte 'Namen Z"sorgen. Absch. 842. o. 277. (1638.) Der Propst zu St. Antonien hält darum an, daß die a"fkatholischer Tagsatzung beschlossene Abordnung nach Rom wegen des Vergehens eines der Väter des ^masker Ordens eingestellt werden möchte, da der Betreffende seine Unschuld darzuthun wünsche. De"' ^gehren wird entsprocheil; doch soll der Prvceß vollendet werden. Ueberdieß wird für passend erachtet, ^die Väter resigniereil sollten. Absch. 845. o. 278. (1638.) Die 'Mehrzahl der Gesandten hatfehl, die Congregation der SomaSker von Lauis zn entferneil und über die begangene Sodomiterei ^ ^Don Gio. Battista Jnfornlation einzuziehen. Weil aber derselbe vom Nuntius bereits liberiert wordc" ^keine weitere Klage vorgekommen ist, so läßt man esuin's Beste willen" dabei bewendeil und nii""'Copie der Liberation mit. Absch. 862. i.

6. Capuciner. ^

Art. 279. (1646.) Die zu Lauis hatten schon mehrmals begehrt, daß das Capucinerklosü'Soreilgo nach Lauis versetzt werdeil möchte; die Capuciner aber hatten sich bisher widersetzt. ^hatte Bernardus Statins in seinem Testamente bestimmt, daß, wenn jenes Kloster zwischen Law'- ^Massagno gebaut würde, seine Erben den Platz dazu, den Kalk und die Ziegel zu kaufen und die ^meister zu zahlen schuldig seien. In Folge dessen war der Bau zwar mit Widerstreben der Eapuc""^gönnen worden. Da noch 5000 Kronen für den Bau nöthig sind, an welche andächtige Bürgerst'^ ^etwas gesteuert, die Capuciner durch Almosen etwas herbeigeschafft haben, bittet die LandschaftOrte um eine reichliche Beisteuer. Das Ansucheil wird in den Abschied genommen. Absch. 1005. o- ^ ^-(1647.) Nochmals wird in den Abschied genommen, ob den Herren und Obern nicht beliebenfür Fenster und Wappen in das neugebaute Capucinerkloster zu Lauis jedes Ort 10 Kronen aus de>"mergut verabfolgen lasse. Absch. 1130. o.

19. Locales. (Spital zu Lauis.)

Art. 28l. (1633.) Die von Lauis berichten, der Bischof von Como verlange, daßRechnungen des Spitals von Lauis vorgewiesen werden, während ihm vor etlichen Jahreil dieß ve"' ^worden sei. Da der Bischof Schriften vorweist, aus welchen hervorgeht, daß mehrere Bischöfe sch"" ^Rechnungen besichtigt haben, und die sieben katholischen Orte ihm früher geschrieben haben, erciiSpitalrechnlnlgen zu Luggarus visitieren, wird die Sache für die Obrigkeiten in den Abschied ge"

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