Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1759
Einzelbild herunterladen
 

Laui?. 1759

^ckenstein von Lucern für seine gehabte Mühe in dein Streite zwischen Gandria und Albogasio nebst^solches Geld erlegt habe". Obgleich man berichtet wird, daß die übrigen Unkosten alle aus dem^nmergeld bezahlt worden sind, »vollen doch die Gesandten nicht aus eigener Gewalt handeln. Absch.lj . 91. (1636.) Der Erzbischof von Mailand, Cardinal Monti, läßt durch den Nuntius den katho-w Gesandten vortragen, daß die von Gandria und selbiger Gegend wider den 1624 mit den zwölf. ^ Orten wegen des Bergs Roncaglia gemachten Vertrag von einigen Orten Stimmen zu erhaltenheil ^kn, und noch andere zu ihren Gunsten zu gewinnen suchen, wodurch leicht allerhand Ungelegen-seine . könnten. Er ersucht die Orte, mit Ertheilung ihrer Stimmen innezuhalten, bis der Cardinal

ieiiez eröffnet habe. In Folge der Relation des Landammanns Abhberg, welcher bei Errichtung

die n ^"6es Landvogt war, wird diese Sache auf künstige ennetbirgische Jahrrechnung verschoben, undTtam sollen, wenn sie sich an die Orte wenden, abgewiesen werden. Absch. 766. s. KS. (1636.)

< ^ ^ Hof von Uri berichtet den Gesandten von Uri, Schwyz und Untcrwalden, wie unwillig der^heilt ^iailand über die von einigeil Orten denen von Gandria wider die von Albogasio und Orias^- Dem Nuntius soll schriftlich davon Kenntniß gegeben werden, daß man den Ge-Absch ^ ^ heurige Jahrrechnung den Auftrag geben werde, die Sache gründlich zu untersuchen,des l? (1636.) Eiil Abgeordneter der Gemeinden Oria und Albogasio, welche Unterthanen

^gho s Mailand sind, beschwert sich, daß die von Gandria auf den Bergen Roncaglia und Bis-

Wre,l und Zteuerungcn erlauben, da diese Berge den erzbischöflichen Unterthailen theilweise

della c/ vom ThalJndoglia, so zunächst bei den Grenzen zu Osten anfängt", bis zu der Ova

Zonalen des Vertrags von 1624. Die von Gandria hingegen erklären, daß sie in den letzten

^ünmbriefe von den Orten erhalten hätten, bei welchen man sie schlitzen möchte, daß die obrig-^re^> ^"^dictivn sich bis zu der St. Margaritakirche unten am Berg Roncaglia bei dem Thale Friddalich solchem Uinkreis der Berg Noilcaglia liege, und dieser sei ihnen vor etlichen Jahreil und neu-^»ste ^ Obrigkeiten zuerkannt worden. Beide Parteien berufen sich auf Instrumente zu ihren

sandten ^bischof von Mailand, Cardinal Monti, läßt ebenfalls ein Memorial einlegen. Diees bei ^ ^"den nun nothwendig, die Rechtsame beider Parteien den Obrigkeiten vorzulegen; ferner, daßlhurn 1,,^' von 1624 zu verbleiben habe. Die Gesandten von Beril, Zug, Basel, Freiburg, Solo-

^inln,en ^^llhausen Protestieren dagegen und lassen es bei den zu Gunsten Gandrias ertheilteil Orts-^kannwissen bewenden. Absch. 785. v. (In Solothurn sprechen dcil 15. September die ka-lt^. ' den Wunsch aus', daß dieser Streit bald beendigt werden möchte. Absch. 795. i.)^ Es wird den Gesandten der fünf katholischen Orte berichtet, daß gegen den 1624 errichteten^ Dagsatzungen zu Baden und Solothurn ratificicrten Vertrag zwischen der Gemeinde Gandriades H Albogasio und Oria andrerseits von Agenten Gandrias Ortsstimmcn, betreffend die Nutzung^ Roncaglia ausgewirkt wordcil seieil, daß der Nuntius aber im Namen des Erzbischofs die Orte!» sch,^^ ^ ^^'cn Agenten kein Gehör zu schenkeil, sondern den Erzbischof bei seinen erhaltenen Rechten^>s dgz ^ wird gut erachtet, eiilstweilen daraus bedacht zu sein, daß man das Instrument von 1575,^iile ^ Gemeinde Gandria namentlich beruft, zur Hand bringe, es dem Nuntius vorweise und"wug darüber vernehme, unterdessen aber die gegebenen Ortsstimmeneinstelle". Absch. 809. A.