Lauis.
1751
l. Beamte.
a. Verzeichniß der Landvögte und Landschrciber.1. Landvögte.
I<»S4.
I«»4.
I«4<».I«;42.I«44.I«4«.I«4^.
Bern.
Schwyz.
Glarus.
Solothurn.
Lucern.
Unterwalden.
Basel.
Schaffhausen.
Zürich.
Uri.
Z"g-
Freiburg.Bern.
S ch w h z.Glarus.Solothuru.
Burckhardt Fischer.Sebastian Abhberg.Heinrich Trümpi.
Niklaus Glutz.
Caspar Mohr.
Melchior Wirtz.
Einanuel Russinger.Hans Georg Ott.
Haits Heinrich Grebel.Hans Heinrich Püntiner.Jakob von Brandenberg.Johann Heinrich Wild.Emanuel Steiger.
Caspar Abhberg.
Hector Müller.
Martin Besenval.
2. Landschrcidcr.
><»17. Sebastian von Bcroldingen.fungierte Riartin Birchler, Unterschreibe!.
Ittttt—Karl Konrad von Bervldingen.
I>. Emoluincntc des Landvogts.
(1619.) Da die 1604 angeordnete Bcrtheilung der inalefizischcn rind criminalischcndxj Mischen per Kammer und dem Landvogtc Uebclständc mit sich gebracht hat, läßt man es wieder^»dv ^^ku Ordnung bewenden, nach welcher zwei Thcile dieser Bußen der Kammer, der dritte dem'»all Zufallen sollen, doch so, daß dann die Kammer alle Kosten abzutragen hat. Da aber der der-^chn, dagegen einwendet, daß er auf die Ordnung von 1604 geschworen und nun nach selbiger
"^"^cu habe, wird beschlossen, daß er noch künftiges Jahr nach derselben Rechnung abzulegen
i-c>Z
wie
1618
es weiter zu halten sei, wird den Herren und Obern hinterbracht. Absch. 72. 5. HS. (1620.)aufgestellte Gutfinden, die Bertheilung der malesizischen und criminalischen Bußen zwischen der'^Üllt Landvogt betreffend,'wird genehmigt, so daß der Kammer zwei, dem Landvogt ein Theil
^bst g - ^ Kummer aber die Kosten tibernimmt. Für das Sicgelgeld, „so vorhin durch die Landvögte^'st worden", sollen dieselben von den der Kammer gehörenden zwei Thcilen zehn vom HundertLandvogt Abhberg sich darüber beschwert, wird beschlossen, daß er und seine Nachfolger von^ud Solothurn ihre Rechnung noch nach der Ordnung von 1604 ablegen sollen, nach welcher dem