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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1740
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1740 Vier ennetbirg. Vogteien.

bestrafen werde. Ibiä. i. 122. (1636.) Trotz aller Bemühungen scheinen, wie die Erfahrung zeigst ^Streitigkeiten mit dem Bischof von Como nicht beigelegt werden zu können, wenn nicht der Papst d"seine Autorität in das Mittel tritt oder, wie die drei alten Orte schon früher vorgeschlagen haben, ein eigener Bischof gestattet wird, welcher aus den auf dem Territorium der Orte liegenden Einkünften zu erhaltwäre. Absch. 772. 1. 123. (1637.) Da die Geistlichen in diesen Vogteien, wenn sie ein Verbrechtbegangen haben, vom geistlichen Stab sowohl in Malesiz- als Criminalsachen zu gelinde bestraft werd^und dadurch Aergerniß entsteht, so hat schon vor zwei Jahren der Bischof von Como den Landvög^gestattet, Geistliche, wenn sie auf der That betreten werden, in Gefangenschaft zu legen; alsdann aber stsie dem geistlichen Stab übergeben werden, welcher sie exemplarisch zu bestrafen habe. Absch. 821. b. »(1641.) Uris Gesandtschaft ist instruiert, zu verlangen, 1) daß die Geistlichen unter dem Aisthum 6o>verbunden sein sollen, den Landesverordnungen nachzuleben; 2) daß die Geistlichen, welche mit derbesWehren betreten werden, gleich andern Ilebertretern vom Landvogt bestraft werden sollen; 3) daß dieterthanen nicht schuldig seien, auf die Citation des Bischofs in eine andere Jurisdiction zu gehen, st" ^daß sie auf dem Territorium, wo sie seßhaft sind, zu beurthcilen seien; 4) daß alle Neuerungen aststiwerden sollen, welchegegen der Priesterschaft" des Gewinns willen eingeführt worden seien; 5)

Bischof gehalten sein soll, eine gewisse Zeit im Laude zu wohnen; ingleichem stellt sie die Frage, ob es >an der Zeit wäre, einen eigenen Bischof zu verlangen; 6) bringt sie die Angelegenheit des PriestersTrevano zur Sprache und stellt 7) den Antrag, daß der Posseß der Confiscationen der geistliche» ^thäter in Händen der Kammer bleiben soll. Die Gesandten von Lucern und Obwalden, ohne Instennehmen diese Anträge all rskorsnäum. Absch. 947. 6. 123. (1641.) Es werden von den siebenlischen Orten an den Bischof von Como zwölf Verlangen und Beschwerden gestellt. Absch. 951. k- ^ ^(1641.) Hieronymus Jauch und Giacomo Lac, Unterweibcl zu Lauis, beschweren sich, daß sieBegleiter, weil sie auf Befehl der Gesandten zwei Priestern die verbotenen Wehren zu Luggarusmcn hätten, von dem Bischof zu Como in den Bann gethan und dergestalt verfolgt worden seien, daß ^des Bischofs Diener auf eidgenössischein Boden nachgesetzt hätten, um sie gefänglich nach Como zn

Es wird dcßwegen an den Nuntius Farnese und den Bischof geschrieben, auch den Landvögten Z» ^ ^brauchen und sie verhaften zu lassen, inzwischen aber wegen des Einen und Andern zu proccssieren

und Luggarus befohlen, ihnen Schirm zu geben, gegen des Bischofs Diener im Fall der Noth Gew^ '

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Obrigkeiten davon Bericht zu geben. Den Klagenden, welche nur die Befehle vollzogen haben, läßt ma»

den Landvogt zu Lauis 50 Kronen an ihre Kosten geben und nimmt die Sache in den Abschied,

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künftig über das Gebirg fahrenden Gesandten instruiert werdeil können, wo solche Kosten wieder Z» ^seien. Absch. 955. cx. 127. (1641.) Landamman Tanner von Uri macht auf die Uebergriffeschofs von Como aufmerksam, daß er Citationen undLeibhaftung" auf eidgenössischem Terriwri""'^erlaube, Pensionen auf die Pfründen lege, daß die Priester verbotene Wehren tragen und anderesgeben; daß die Cominunität zu Mendris vergeblich vertröstet worden sei, man werde exemplarischePersonen dahin setzen, welche die Jugend unterrichten. Die Gesandschaft Lucerns wird ersuchst ^

mit dem Nuntius zu conferieren und um Abhülfe anzuhalten. Tanner übergibt ihr alle Acten.63. lv. 12«. (1642.) Da vom Nuntius in Betreff der vom Bischof zu Co.no in die Exco.nnlN"ic"cklärten Soldaten, der auf die Pfründen in den Vogteien gelegten Pensionen, der Erhaltung des d-Standes im Collegium zu Mailand und des Klosters St. Johann zu Mendris noch keine Erklärung