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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1703
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Freie Aemter. ' ^

. Baden gehöre. Vles

<. an den Stern gen idill. kr.

NM Mehen, daß aber, was das MW und dre ^^!nLandvogt künftig, der^ache wird aus eine gemeine Zutarnrm ^ geredet, dast Herberge ^ ^

Gattung seiner obrigkeitlichen Geschäfte u ^ ^igen und dre 6 c cr ^icge gesch^ift - ^ Dest-

beftagt" gebrauchen könne; daß er ^ ^ so soll der ? ^ ihnen gcgck ^

^°lle. Wenn jemand in die Stadt zu z ) ^ etlicher Revcr- ' ^hen. Iwä.r. ' - ^

Zeichen wird mit ihnen wegen des ^ Andern bisher und Aushebung Gerichte

Wochen, ohne daß sie sich ^^^Berhntung ^nft^ ^^^ding oder lt^'^ ^der etwasM dem Prälaten von Murr wrrd Prälat sol ^ s.galb Ursache zur . ^ mit

Verständnisse über solgende Punkte grftno ^arrdvogt, wcrm r?nr ^ ^us stä) in'W ^^rift- und an-

bster, als es bisher geschehen, halten rrn Mannlehengn er Jnhaltder-^ ur

^iangelhastes vorkäme, ihm solches ^'w r Mldbarrrr-' ?< Gewohnheit des Landvogtes

U'Nerschiedlichen sonderbaren Trägern bcst^ ^ ^ ^ ^ ^ in Beisern des^ ^

wer Bestätigungsbriese verbleiben, r . ^ girren Niedern ^ ^uch vorr selbrger . gelegen,

eizemhümlichen Wäldern; alle AnssalW M r ^anrrrcchtseri ;rr dem V'N . Landvogt

Scheu;jedoch um diejenigen Personrrr arrwc S ^sarrre nrchts Inhalt

7°..d°- «. s-77"" İ M'°"

^chenhaft machen", damit wegen des .ll z g ^ Bräuchen ^ ^ .^gehört,

^ klebrigen soll es bei des e verbleiben- bdnk. versaßt haben, wer r ^

er von gemeinen Orten ertheilten ^ " Aerntcr abgeordneten - genommen, o ^ ^ich

^ironsvunkte, welche die jüngst rrr dre 5 Zugleich wird rn de, - und von der .der

^er Billigkeit gemäß gesunden und bcstatrg - . - vorkaust . dieser Resornratrorr tnr

Jahrmärkten zu Reichensee von jedem Hcrrw 1^7 Dre ^ ^^^en und Bußen-

halber Batzen Zoll bezahlt werden tollt . j ^^unlehcngutcr- 4. ^ild und ^

' Urbar. 2. Bon den Abzügen und Einzug-n. 3.^ ^ Re^ ^ Von ^M-S^ ^

^ A°ßwyl. ?. Steinbruch zu MeggenwY - allerhand tz . 1k. Von - . - ^,rg

xwi. ii. Borr Schreiben und SiegeUr. Gewicht, Maft uud^ ^ ^ ^u .r-

ausgemachten und angelobten Sar?e> - Wohlenschwh - 22. Von rr ^ hurrngen

bleute, n. Borr den Gerichten iusgcwern^^ Kirchew ^ ^geschUche"-''^ ^r-

^erlei Zinsen , Zehnten urrd Lehengnürn. ^reinen ^'^'^ ^reibers Zehrung un ^ wie

'.°wr im Einzug der Schulden. 23. Von aw-r ^ ^ ^^e werd-' ^

^ Ersatz urrd Aenderurrg der Guter. ^ den Untertham' und ins rcr ^ nach

7°'r. Absch. «23. u. ^d. (k639.) D'e "M ande^- ^ ^

M'. I.Der Larrdvogt soll die Maien- un P^nd straftnr rrrr ^ Obrigkeiten, ^ worden^wu. die ungehorsam Ausbleibenden um ^ Kosten 'rrch wo fte ^«^ ^ n habe,

hieben eitieren' 2. Bei Aphellationssach^ vorgerwww-n^ ^ ^ zu beklag

frieren gelegt und solche wornöglrch bcr . gebraucht wer ,

Äwmerhiu soll die gebührende Sparet g