1690
Baden.
Worten müsse. Absch. 466. ä. 105. (1628.) Nach weitläufigen Verhandlungen und Vorlegung e»"Urtheilbriefes von 1465, betreffend den Sigrist zu Birmenstorf und das zur Sigristei daselbst geh^Gütchen, erkennen die fünf katholischen Orte auf dringendes Anhalten der katholischen Unterthane»^Birmenstorf zu Recht: „Es ist an sich billig lind natürlich, auch an allen Orten so Gebrauch, daß ^Priester von einem Sigrist seiner Religion bedient »verde. Zu jeder Zeit ist der Sigrist zu Birinc»!von der Gemeinde daselbst erwühlt worden. Ein 1465 vor Recht zu Birmenstorf ergangener Urtheilsgibt zw daß, wenn ein Sigrist sich nicht verhielte, wie der Aebtissin zu Königsfeldcn, dem Leutpricster ^Kirche oder den Kirchgenossen kommlich wäre, sie denselben absetzen und einen andern wühlen möge»,dann auch die zur Sigristei gehörigen Güter folgen sollen. Dabei soll es verbleiben, also daß der Lmeister zu Königsfelden sammt der Gemeinde zu Birmenstorf den Sigrist daselbst, wie bisher gesch^wählen sollen. Derselbe wird alsdann von besagtem Hofmeister im Namen des Klosters Königsfelde" ^stätigt und ihm das Sigristengütchen mit allem Andern, was der Sigristei zuständig ist, übergebenInhalt des 1465 ergangenen Urtheilbriefes, den man in allen Theilen in Kraft verbleiben läßt-Nebrigcn aber soll Bern bei der durch das Kloster Königsfelden zu Birmenstorf ihm zustehendenund andern Gerechtigkeiten ungemindert verbleiben, wie auch zugleich die Unterthancu daselbst bei ^alten Gewohnheiten und Bräuchen gehandhabt »Verden." — Die Gesandten von Zürich und eva»ß^Glarus Habel» keinen Befehl in dieses Urtheil einzuwilligen und nehmen die Sache in den Abschied- ^Gesandte von katholisch Glarus thut ebendasselbe, hegt aber keinen Zweifel, daß seine Herren uud ^ ^sich beförderlich hierin auch eines Guten resolviercn »verde»». — Die Gesandten von Bern protestiere» ^der hiebei gebrauchten Jnformalität, sodann wegen des Urtheils selbst und drittens wegen der Ei'cc» ^Sie bitten, daß mau mit derselbe»» »»»»»ehalte, dainit nicht Ungelegcnheitei» daraus entstehen.Gesandten von Bern eher verreist sind, als man gehofft hat, so beantworten die fünf katholische» ^deren Protestatio»» schriftlich und erklären, daß die Executivn ihren Fortgang habe»» »verde. Absch-^ ^100. (1628.) Der Landschreiber zu Baden berichtet, was seit der Jahrrechnung zu Baden in de»'^inenstorfer-Geschäft verhandelt worden ist. Man entnimmt daraus, daß die Sache auf guten»Was die von Bern erhaltene Protestatio»» und schriftliche Beschwerde betrifft, so hofft man, daßdurch das voi» ihn» angewendete Mittel dasselbe zur Billigkeit bewegen könne. Absch. 473. o. ^(1628.) Lucern wird voi» den katholischen Gesandten ersucht, Bern »vegen des katholischen Sigrists Z" ^menstorf zu antworten, doch so, daß dem jüngst ergangenen Urtheil nicht präjudiciert »vird. Absch-100. (1629.) S. Absch. 498. u. 100. (1629.) Die Gesandten voi» Bern wünschen ihre Beschsüber das »vegen des Sigrists zu Birmeustorf ergangene Urtheil vor de»» Gesandte»» der dreizehnzubringen. Durch einen Ausschuß läßt man sie bitte»», die Sache ruhen zu lassen. Da sie abc» ^keine Vollmacht habe»», nimmt man die Sache ü» den Abschied. Absch. 508. u. 170. (1647.)meister zu Königsfelden hält einen »veitläufigen Vortrag und übergibt etliche Schriften, betreffend ^Gerechtigkeit zu Birmenstorf und Wohlenschwyl. Man hört ferner »vegen Birmenstorf den Ac»»'Amtleute der Grafschaft Baden an. — Den» Landschreiber der Freien Aeinter »vird geschrieben/ ^sich in Betreff Wohlenschwhls gehörig erkundigen, damit auf das Anbringe»» des Hofmeisters eine - ^gegeben »verden könne und selbige den, Landschreiber nach Baden zu schicken. Dieser soll sieendung der Tagsatzungsgeschäfte dem Hofmeister zeigen, dabei auch den »vegen Birmenstorf et.'Bericht geben, hernach Alles schriftlich aufzeichnen und den Obrigkeiten zuschicken. Absch. 11^-