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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1682
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1682

Baden.

Conserenz erscheine, weil diese Sache leicht größere Conseqnenzen nach sich ziehen könnte und eineszeitigen Beschlusses wohl Werth sei. Absch. 1107. o.

2«. Stifte und Klöster.

a. Gnadenthal.

Art. 115. (1643.) Die Aebtissin zu Gnadenthal ist der Meinung, daß ein zu Nieder-Rordorf^legener Hof ihres Gotteshauses Lehen und demselben chrschützig sei; ebenso daß zu Nieder-Rordorfder itiedern Gerichtsherrlichkeit das Scbreiben und Siegeln ihr und nicht dein Landvogt gehöre. ^Landvogl wird aufgetragen, nachzuschlagen und je nach Befinden zu erkennen. Damit solche Mißveri^nisse eher verhütet werden, wird verordnet, daß die Gotteshäuser künftig alle zehn Jahre bereinigenDes Siegelns und Schreibens halber zu Nieder-Rordorf läßt man es bei dem alten Herkommen bewc»Absch. 1007. 88.

l>. Commcnthurei Leuggern.

Art. 11(Z. (1648.) Den weltlichen Erbsinteressierten des Johann Ludwig voit Noll, Ritters ^St. Johanniterordens und Cvmmcnthurs zu Leuggern, wird von den Gesandten der fünf katholische»ein durch die Canzlei von Lucern auszufertigendes Schreiben an den Landvogt der Grafschaft Bade»williget. Absch. 1160. m.

o. Sion.

Art. 117. (1623.) Landvogt und Landschreiber berichten, was in Betreff des Klosters Sion,laut Briefen und Rechtsamen beim Landvogt Recht zu nehmen und Rechnung abzulegen hat, von den .constanzischen Rüthen vorgenommen worden sei. In Folge dessen wird der neu erwühlte Prior bci'^und ihm bedeutet, daß ihn der Landvogt einsetzen »verde, daß ihm der abtretende Prior sämmtlichesaine des Gotteshauses zu übergeben und der Prior jeweilen dein Landvogl Rechnung abzulegen ^Dem Landvogt wird aufgetragen, in geistlichen und weltlichen Dingen eine nothwendige Reformatio»zunehmen. Dem Bischof soll der Visitation halber in Beziehung auf geistliche Dinge nichts ben»>» ^sein. Absch. 295. m. IM. (1627.) Die Gesandten Nidwaldens berichten, daß sein Laudina»»' ^gewesene Prior zu Sion, von dem Bischof zu Constanz entsetzt und nach Oehningen geschickt worde»ohne daß sie den Grund davon Hütten in Erfahrung bringen können. Dem Landschreiber z»wird geschrieben, darüber Information einzuziehen und selbige schriftlich mitzutheilen. Absch- .11«). (1627.) Laut Bericht der Amtleute hat der Vicarius zu Constanz bei der Visitation desHauses Sion die Priores abgeschafft und gen Oehningen consigniert, die andern jungenConstanz in das Augustiner Kloster gewiesen und das Gotteshaus inzwischen mit einem auslä»^Administrator aus Obcrried im Breisgau versehen. Landvogt und Amtleute haben ohne Erfolgprotestiert, daß dergleichen in Abwesenheit der Schirmherren vorgenommen »verde. Man ist der - zdaß damit frühern Erkanntnissen vom 8. Juli 1589 und vom März 1610 und 27. Juli 1610/ ^December 1593 und alte»» Gewohnheiten zuwider gehandelt sei, und ordnet deßhalb die Herren ^

und Carl Emanuel von Roll sainmt dein Landvogt und den Amtleuten in das Gotteshaus ab,Silbergeschirr, die Gewahrsame, das baare Geld u. s. w. nach Baden ins Schloß zu fertigenbedacht zu sein, wie eine bessere Haushaltung einzurichten sei, dainit das Gotteshaus seiner Seh» ^entledigt und wieder ein rechtes klösterliches Leben begründet werden könne. In Verhindere