1670 Baden.
lv. Märkte; Messe in Zurzach.
Art. 40. (1622.) Statthalter und Rath zu Klingnau haben durch ihre Abgesandten von ctl^Orten die Bewilligung erhalten, einen Wocheninarkt zu errichten. Schnltheiß und Rath der Stadt ^wenden nun dagegen ein, daß dadurch ihr eigener Markt und Zoll und Geleit geschmälert würden, ^auch die Gesandten auf den Tagsatzungen, die „Baderlüt" und die Durchreisenden es entgelten »'"^,.Man möchte also die Stimmen aufheben oder wenigstens Klingnau bis auf künftige Jahrrechnnng 'Stillstand weisen. — Diesem letztem Ansuchen wird entsprochen und die Sache in den Abschied gcno«^Absch. 233. o. 47. (1638.) Dem Landvogt wird Vollmacht gegeben, zum Schutz der bevorstch"^,,Zurzacher Messe eine Wache in der ihm passend erscheinenden Zahl aufzustellen und zwar auf Kost"'Handelsleute, denen das Ihrige dadurch geschirmt wird. Absch. 855. e.
ll. Straszen.
Art» 48. (1639.) Die Gesandten der vier evangelischeil Städte werden zu berichten wisse», ^wegen Verbesserung des Weges über den Heitersberg an sie gelangt ist, damit die „Multreiber" r' ^thiertrciber) denselben weiter brauchen und man den Zoll zu Zürich nehmen könnte, derBaden bezahlt worden ist. Absch. 891. n. 40. (164l.) Der Landvogt berichtet den katholisch"' . >sandten, daß Zürich ihm ernstlich ansinne, die Gemeinde Würenlos anzuhalten, die Straße iin Pfam»so zu verbessern, daß sie als Landstraße gebraucht werden könne, wobei es auf etwas Anderes abgesth^sein scheine. Dem Landvogt wird geschrieben, er solle versuchen, die Otelsinger als Gegenpart ^abzuweisen oder, wenn dies; nicht verfange, beiden Theilen verinöge seiner Autorität einen billigen ^
geben, damit die Obrigkeiteil dabei nicht interessiert werden. Absch. 959. o. 10. (1641.) Auf diedes Landvogts und derer von Würenlos, daß gegen sie von denen von Otelfingen mit unnachb»^,Prvceduren verfahren werde, wird der Landvogl von den Gesandten der fünf katholischen Orte bea»st' ^nebeil gebührendem Verweis an den Vogt von Regensberg die Frage zu stellen, ob er von A'" ^Befehl zu seiner Handlungsweise erhalten habe, und demjenigen Theil, welcher sich weigere, es bei»'Herkommeil zu lassen, anzubieten, das liebe Recht mit Vorbehalt der Appellation zu administricrcil-weil aber die Prälension eine Reichslandstraße heischt, da doch nicht zu erweiseil, daß weit übergedenken als dort eine gewesen sei, finden wir für unvonnöthen, daß unser Landvogt, da es zumseiner Erkanntniß kommen möchte, sich des Mittels des andern Gerichtsherrn, als des Gotteshaus"'.^tingen dabei bediene." Absch. 962. b. 5l. (1642.) Abgeordnete von Schultheiß und Rath der ^Baden bringen vor, zwischen den Gemeinden Otelfingen und Würenlos walte ein Streit wegen d"' ^besserung einer am Pfaffenbühel gelegenen Straße. Auf das Begehren derer von Otelfingen h" ^Vogt zu Regensberg badischc Gefälle und Zehnten in VerHaft genommen, bis die Straße gemachtmöchte den Streit zwischen den beiden Dörfern entscheiden, damit ihnen das Ihrige wieder verabfoßst p'Zürich begehrt, daß man dein Landvogt zu Baden befehle, die Würenloser zur Verbesserung der ^ ^anzuhalten, damit allen Klageil abgeholseil werde. — Die Mehrzahl der übrigen Orte ersucht Zürich' ^von Baden, die bei dem Streit nicht interessiert seien, ihre Sachen verabfolgeil zu lasten, und rrk" ^Straße halber, daß der Landvogt zu Baden, weil die Straße in der Grafschaft gelegen sei, den K'»»das Recht gestatteil solle. Zürich wiederholt seinen Wunsch, daß der Landvogt die Würenloser zu ^ ^ z»rung der Straße anhalte; es sei nicht Willens, die von Otelfingen vor einen fremden Richter Z>u"''