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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1662
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1662

Baden,

I «23.

Schwyz.

Johann Gilg Aufdcrmaur.

I«2S.

Unterwalden.

Philipp Barinettler.

»«27.

Zug.

Jacob Blattmann und sein Sohn Ulrich.

I«2t».

Glarus.

Hans Melchior Häßi.

I«3I.

Bern.

Johann Franz von Wattenwyl.

>«33.

Zürich.

Hans Jacob Füeßli.

I «3S.

Lucern.

Alphons von Svnnenberg.

»«37.

Uri.

Hans Bernhard Schund.

I «3!».

Schwy z.

Hans Martin Rigert,

»«Hb

Unterwalden.

Sebastian Müller.

b«13.

Zug-

Konrad Brandenberg.

»«IS.

Glarus.

Johann Heinrich Elsener, genannt Milt.

I«'»?.

Bern.

Andreas von Bvnstetten und nach seinem Tode

Wvlsgang von Mülinen,

Landschrcibcl'.

I«»«. Johann Melchior Büeler.

I«3«. Johann Franciscus Ceberg von Schlvyz.

Art. 2. (1618.) Nachdem in der Neclmung des Landvvgtes zu Baden gefunden worden,große überflüssige Kosten durch den Aufritt der Landvögte den regierenden Orten erwachsen, wirdOrt ersucht, seine Gesandten für die nächste Tagsatzung zu instruieren, wie hierin Ordnung gemachtden könne. Absch. 24. I. 3. (1619.) Durch den Aufritt der Landvögte werden große undKosten verursacht; auch die Gotteshäuser werden unbescheiden überlausen und beschwert. Es möch^ ^gut sein, in Baden mit Zürich darüber zu reden und dann das Weitere vorzunehmen. Absch-'1. (1619.) S. Deutsche geineine Nvgteien überhaupt. Art. 12. S. (1623.) Weil denbei dem Ausritte der Landvögte zu Badeil große Kosten erwachsen, so soll es bei der deßwegenOrdnung verbleiben. Einem Landvogt wird für den Aufrill nicht mehr als 200 Pfd. gegeben undaus dein Rathhaus bestätigt. Das Mahl im Schloß ist abgestellt. Die Aufritte sollen in nicht so ^ ^Zahl, wie bisher, stattfinden; dazu sollen die Orte die Ihrigen anhalten und verwarnen. Absch-«. (1627.) Aus gewissen Ursachen und zu Nerineidnng vieler Ungelegeuheiten soll der Landvogt ^tragt werden, zwei Schlüssel zur Canzlei macheu zu lassen, von welcher der eine von dem Lantwo^ ^andere von dem Landschreiber verwahrt werden soll. Absch. 411. k. 7. (1637.) Es ist scho" ! ^verabschiedet worden, daß der Landvogt mit nicht mehr als ungefähr fünfundzwanzig Pferden w'und das Mahl, welches am Montag darauf iin Schloß gehalten zu werden Pflegte, abcMsolle. Dieß ist aber von etlichen Landvögten nicht beobachtet worden, lind es erwachsenallein den Obrigkeiten, sondern auch den Landvögten große und unnöthigc Kosten, besonders w^beim Aufritt ein gar köstliches 'Nachtmahl mehrentheils den Herren Ehrengesandten der dreizehn ^Herrengarten gegeben wird, wobei die geladenen Herren selten, wohl aber viel ungeladenes uuvel'tz- ^Gesindel erscheint, so daß dabei bedeutende Unordnungen vorkommen und große Unkosten entstoh^'^iwird deßhalb neuerdings verabschiedet, daß künftig nicht allein dieses Nachtmahl im Herreilgarten, ^