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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1660
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Sargans.

b. Flums.

Art. 00. (1646.) Katholisch Glarus, dein die Sache am besten bekannt ist, wird ersucht,de s Eisenherrn zu Flums ciu umständliches Memorial den Obrigkeiten zu übcrschicken, damit man"die Sache berathen könne. Absch. 1098. tt.

1«. Verschiedenes.

Art. 07. (1620.) Dein Veuner Frisching von Bern, welchem durch einen Schlosscrknab^Wallenstadt Geld entwedet worden war, wird ein Fürscheiben au den Landvogt von Sargaus be>v>Absch. 156. s. 00. (1621.) Jeder Gesandte wird zu berichten wissen, was wegen derAWLandvogt des Sarganserlandes, Jost Helmli, einem unserer Unterthanen daselbst auferlegten^!von 40 Gld. und 30 Gld. Kosten verhandelt worden ist. Absch. 187. in. NN. (1625.) La^ Vricht maßt sich der entsetzte Schultheiß Lendi zu Wallenstadt nichtsdestoweniger die Verrichtung^Amtes an. Landammanu Frischherz von Schwyz wird von den katholischen Gesandten nach Wal^' .abgeordnet, um über dessen Fehler vollstäiidigen Bericht einzuziehen und je nach Befinden den Scl?a ^Bernhard ini Amt zu bestätigen. Absch. 371. 1. 100. (1643.) Der gewesene Landvogt Schb" ^der Conferenz der katholischen Orte ein drei Punkte enthaltendes Memorial ein; dasselbe wird inschied genommen in der Hoffnung, daß die Obrigkeiten ihren Gesandten auf die Tagsatzung zu ^auftragen werden, sie zu bestätigen. Absch. 1003. j. 101. (1643.) Appenzell eröffnet, etlicheHütten ausgestreut, daß in der Kirche zu Appenzell ein Panner oder Fähnlein hange, welches durch ^Diener dein Pannermeister zu Sargans genommen und jiach Appenzell gebracht worden sei. Die 3dieser falschen Zulage, zum Beweis angehalten, hätten Alles widerrufen. Auf den Wunschwird ein Mandat ausgefertigt, welches alle zehn Jahre in Sargans verlesen werden soll, dahin lantc»^' .künftig die Verbreiter solcher falschen Zulagen an Ehre, Leib und Gut würden bestraft werden. APP«"^ ^dafür eine besiegelte Urkunde ausgestellt. Schwyz und Glarus anerbieten sich, in ihren Vogtcien ^und Uznach auch eine solche Warnung verlesen zu lassen. Absch. 1007. ää. 102. (1648.) Abg^, ^des Sarganserlandes bringen vor, das Gotteshaus Schänis habe letztes Jahr wegen der Alpge^^eine Erkanntniß erhalten, gegeil welche die Landschaft gute Gründe vorbringen könne. ^ Man bcMAbgeordneten, ein deduciertes Memorial einzugeben. Absch. 1151. v.