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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

und ein Steg über den Graben gemacht werden könnte. Die beiden Orte beharren auf ihrem Begehrtund beziehen sich auf den 1632 gemachten Vertrag und die herkömmliche landfriedliche Hebung. Die üb"'gen Orte erwidern darauf, sie seien ebenfalls gewillt, den Landfrieden und die Verträge zu halten, nicht aberdieselben über den Buchstaben hinaus ausdehnen zu lassen. Man nimmt hierauf die Sache beiderseitsden Abschied. Absch. 995. x. 325t. (1642.) Uris Gesandtschaft eröffnet den katholischen Gesandte"gegenüber, daß ihre Herren und Obern es zwar lieber gesehen hätten, wenn der Bau der Kirche de"Unkatholischcn zu Frauenfeld außerhalb der Mauern.verlegt worden wäre. Weil nun aber, wenn m""sich nicht gütlich vergleichen könne, auf dem Wege Rechtens nicht viel zu gewinnen sein werde, so seiMeinung, den Bau eher in der Stadt zu gestatten als sich in fernere Weitläufigkeiten einzulassen. Idiä-324. (1643.) Auf eiil Schreiben von Zürich, in welchen» dasselbe in Betreff des Baues der evaMtischen Kirche um eine willfährige Erklärung ersucht, finden zwar die katholischen Gesandten, daß die Sa^sollte ausgetragei» werden. Da aber ihre Instructionen nicht übereinstimmen, anerbieten sich Freiburg n"Solothurn zur Vermittlung. Ihr Anerbieten wird verdankt und in den Abschied genominen. Absch. 993.323. (1643.) Aus Anlaß des Antrages von Bern, die Blinde zu erneuern, äußert Zürich, es möchte Z"Erneuerung der Freundschaft dienen, wenn »na» die gegenseitigen Streitigkeiten beseitigte, namentlichStreit wegen des Kirchcnbaues zu Frauenfeld, und verbindet damit das Ansuchen, man möchte seinen ^gionsverwandten gestatten, den Bau, zu welchem bereits alle Präparatorien mit großen Koste»» auf ^Platz gebracht worden seien, fortzusetzen. Die regierende»» katholische»» Orte bitten, man möchte sich !den» Bau außerhalb der Stadt begnügen. Uri allein willigt in die Fortsetzung des Baues in der Staein. Vo>» den übrigen Orten treten namentlich Bern, Freibnrg und Solothurn vermittelnd aufbitten, man möchte ü» die Fortsetzung des Baues ii» der Stadt einwilligen. Die katholische»» Gesandt ^der regierende»» Orte, dafür ohne Instruction, nehmen die Sache all rsksrsnäum, nicht zweifelnd, daß ^Obrigkeiten beförderlich ihre Erklärungen Zürich mittheileu werden. Absch. 999. x. 32<i. (1643.) ^Betreff des Kirchenbaus erklären die Gesandten voi» Schwhz und Zug, daß ihre Herren und Ober»Vermeidung böser Consequenzen es weder rathsan» noch thunlich finden, de»» Bau in der Stadt zu erlaubund daß derselbe außerhalb der Stadt nach der 1595 gegebenen Erklärung ausgeführt werden>""Lucern fragt die übrigen Gesandten an, ob sie nicht zugeben möchten, daß ein unvorgreifliches jaufgesetzt »verde, wie dieser Bau neben dem Landfrieden bestehen und ohne Verletzung der Rechte undrechtigkeiten, welche die Orte daselbst haben, gestattet »verde,» könnte, das dam» de»» Obrigkeiten Vorzug»väre. Die übrige»» Gesandten erklären sich damit einverstanden. Die Erklärungen über ein solches Pr^sollen die Obrigkeiten beförderlichst an Lucern abgehen lassen, damit dann eine weitere Berathung stattß^Absch. 1000. o. 327. (1643.) Die Instructionen der katholischen Gesandte» über den Kirche"^gehe»» auseinander; einige Orte wollen den Bar» in der Stadt »»icht gestatten. Die Sache wird - in"""'suÄum auf die Tagsatzung zu Baden in den Abschied genommen. Absch. 1003. ä. sAm 21. ^erklärt Zürich an Bern, es werde nicht »nehr bei einen» Geschäfte sitze»», bevor der Streitoder rechtlich entschieden sein werde. (Staatsarchiv Bern, Thurgau Buch II Fol. 331.)) 328.Auf nochmaliges Ersuchen der uninteressierten Orte uns Zürichs willigen Lucern und Uri ein, daß ^Kirchenbau zu Frauenfeld innerhalb der Stadt ausgeführt werde, mit dem Vorbehalt, daß solchesLandfrieden, der Religion und ihren andern Rechten, welche sie daselbst haben, unschädlich seinGlarus willigt ebenfalls ein, Schwhz nicht. Unterwalden und Zug wollen zunächst außerhalb der