Thurgau. 1581
Zürich darauf beharre, so hätten sie Befehl, eine Landcstheilung vorzuschlagen. Damit die Actson nicht ganz»dert werde, conferiert man schriftlich miteinander. Zürich und evangelisch Glarus stellen nämlich den'geu Hrten vier Beschwerdepunkte in Schrift zu. Die fünf Orte und katholisch Glarus übergeben ihrerseitsProt Beschwerdepunkte. — Mittwoch den 16. Nov. tritt man wieder zusammen. Zürich hat seinen
ulvkollisten in der Herberge gelassen und eine Antwort auf die eingelegten Beschwerden begehrt. Jn-derla " ^ Streitigkeit wegen der Capelle zu Uttwhl aus die Bahn gebracht und die katholischen Orte^ "gen, selbige Bauern citicrt, daß wegen ihres Ungehorsams gegen sie nach Recht und Billigkeitr, ^den solle. Zürich und evangelisch Glarus begehreu, daß zuerst .die seit Langem schwebenden!a»dt ^ der Beisitz des Protokollisten unpräjudicierlich gestattet »verde. Die katholischen Ge-
^^^^^ei» dei der gegebenen Antwort und erklären, daß sie mit dem Befehl abgefertigt seien, die
neu
don Uttwhl zu eitleren. Wenn Zürich und evangelisch Glarus daran nicht theilnehmen wollten,"„rvei, sie es voll sich aus thun. Die beiden Orte bleiben bei ihrer Instruction und ihren Protestationen.Bciri» übersenden die katholischen Orte den beiden andern ein Verzeichnis^ verschiedener eingelangterden und diese ihrerseits bringen zwei Mal solche, die ihnen zugkommen sind. — Den 18. und 19.
^"delt man auf dem Rathhaus weiter. Der zürcherische Schreiber bleibt in der Herberge. Zürich lind
selb Glarus verlangen, daß man den Ihrigen freie Religionsübung gestatte, »lud erklären, daß die-Aes Glichen Orten bedrängt und tyrannisiert werden; man könne sich in solchen Streitigkeiten derklimmen nicht unterwerfen, da der Landfriede bei solche»» zwei Parteien statuiere. — Sieandern Richter ai», als gute Freunde, die allerseits freundlich entscheiden mögen. Die katho-lwziehen sich auf den Buchstaben des Landfriedens, welcher voi» keiner Gleichheit wisse. —Äri verlangt Zürich wegen der eingegebenen Ncligionsbeschwerdcn eine gebührende Decision. Die' verlangen der Bauern von Uttwhl halber, die bereits auf Samstag zuvor citiert gewesen^iiins^^ ^^t>en sind, eine Verfügung. Außer dem Landschreibcr wird der Secretarius des Gotteshausesüber die Sache abgehört. Zürichs Gesandtschaft tritt ab und erklärt hernach, es »verde wohlEntsil ^ ^ Secretarius in vielen Dingen abweichender Bericht beizubringen sein. Aus der
gx^^^vng der Bauern habe man entnehmen können, daß zu Uttwhl allein die evangelische Religion^ befugt gewesen, die Abschleißung der alte»» Capelle und die Crweitcrung der^vlsi ^ Dependcnz der Religion kraft des Landfriedens und des Vertrages voi» 1632 zu bewilligen.
Ba»»ern zusetzen, so »verde man Zürich angreifen, das sich seiner Rcligionsverwandten an-^lhc», Landvogt habe die Bauern geheißen, mit dem Vau fortfahren und diese hätten nnr
dxzlhnen be»villigt »n»d befohlen ivorden sei. Wenn man glaube, daß Zürich als die eine Parteilassx,,^ dens nicht befugt gewesen sei, solches zu thun, so möge man unparteiische Leute darüber redeni» n-l. ^ denn wegen beider Punkte das Recht darschlage. Zürich wünsche nicht, Rebellen in Schutz^»»te> Indern für die Bedrängteil gute Satzungen zu machen, welche künftig als Richtschnur dienen^ge>/ ^ katholischen Gesandten erwidern, sie seien nicht Willens, dem Landfrieden und den Vcr-bsi,. Locher zu haudeln, sondern über der Untcrthanen Besch»verdcn die lautere Wahrheit an den Tag zuz», ^ein Vernehmen nach »verde man die Sachen anders finden, als vorgebracht worden sei. Es seider r daß Zürich sich der widerspenstigen Uttwhler annehme, welche trotz dein Verbot die Mehrzahldqß ^^iideu Orte nicht respectiert hätten. Der Landfricde und der 1632 gemachte Vertrag besagen nicht," den Orten, wo Zürichs Religion allein geübt »verde, Kirchen gebaut und Alles nach der Untcrthanen