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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1494
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1494

Thurgau.

Uri.

Karl Emanuel von Roll.

Schwyz.

Jtal Neding.

I«S4.

Unterwalden.

Melchior Lussi.

Zug-

Jakob voil Brandenberg.

Glarus.

Melchior Gallati.

K«;:«».

Zürich.

Hans Eschcr.

I«3S.

Lucern.

Hans An der Allmend.

»v»4.

Uri.

Jost Püntiner.

I

Schwyz.

Michael Schorns.

Unterwalden.

Jakob Lagger.

I«»4«>.

Zug-

Niklaus Jteil.

I«»42.

Glarus.

Jakob Leuzinger.

I«»44.

Zürich.

Hails Jakob Füeßli.

»<i4tt.

Lucern.

Leodegar Pfyffer.

IV4«.

Uri.

Johann Anton Arnold.

Landschrcibcr.

Seit 1612 Johann Wirtz.

1640. 1644 Franz Neding.

s, Landvogt.

Art. 2. (1620.) Die Gesandten von Schwyz gehen in Beziehung auf Annahme und Bestätigungdes neu erwählten Landvogts im Thurgau, Emanuel von Noll von Uri, von ihrer Instruction nicht ab,müssen sich aber dem Mehr fügen. Absch. 129. r. 3. (1644.) In Betreff des Landvogts Leuzinger, derauf die Citation nicht erschienen ist und die Befehle der Orte wegen des Passes mißachtet hat, wird vonden Gesandten der katholischen Orte für passend erachtet, im Abschied Vormerkung zu nehmen. Sie erwar-ten, daß man auf nächster Jahrrcchnung, auf welcher die Sache abgemacht werdeil soll, demselben die Rech-nung nicht abnehmeil werde, bis er den regierenden Orteil Genugthuung wird gegeben haben. Absch.1036. o. (1644.) Die katholischen Gesandten besprechen die Handlungeil, welche Landvogt Füeßli sichhabe zu Schulden kommen lassen, 1) daß er am Festtage von Peter und Paul ohne Roth im Feld undin der Stadt Fraueilfeld habe arbeiten lassen; 2) daß er in dem Ehehandel zu Weinselden (Art. 373) widerden Landfrieden gehandelt und die Parteieil an das zürcherische Ehegericht gewiesen; 3) daß er dem HansJakob Läringer sein durch die Ortsstimmen ihm ertheiltes Redneramt genommen habe. Es wird angehört,was Füeßli in zwei Schreiben zu seiner Entschuldigung vorbringt. Dem Landvogt wird in einem Schrei-ben das Ungenügende seiner Entschuldigung und seine dem Landfrieden nicht entsprechende Handlungsweisezu Gemüthe geführt; die dem Läringer gegebeilen Ortsstimmen werden bestätigt, durch welche ihm nebendem Redneramte auch die Statthalterei der Landammannschaft übergeben wurde. Absch. 1043. d. 3.(1644.) Landvogt Füeßli hat trotz ernstlicher Aufforderung und crtheilten Ortsstimmen Ludwig Läringernoch nicht zum Dienste eines Redners zugelassen und wegen des Ehehandels voll Weinselden kurz geant-wortet, daß derselbe ihn nichts mehr angehe, sondern seinen Herren und Obern übergeben sei. Die Ge-sandten der katholischen Orte vereinigen sich dahin, dem Landvogt sein ungebührliches Benehmen zu Ge-