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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1635.

könne, die evangelischen Ortenicht verlassen werde". 4) Für die Distributionen und Friedgelder sei z'»""einiges Geld angekommen, aber mit dem Tresorier noch nicht gerechnet und Abrede gehalten worden; baldaber würden die vier evangelischen Städte zufrieden gestellt werden; dann würden auch die Mülhauser soviel Friedgelder,als die Gelegenheit zugeben möge", erhalten. 5) Die Kaufleute zu Lyon möchten eineBerechnung aufstellen, wie hoch sich die neue Zollsteigerung belaufe; diese werde er an den Hof senden unddie Sache einleiten. (Beilage zum Abschied.)

7S«.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. t«3S, LS. Mai.

Landcsarchiv Nidwalden.

Gesandte: Uri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landaimnann; Johann Heinrich Zum Brun""',Ritter, Alt-Landaminann. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landaimnann; Sebastian Abyberg,Alt-Landammann; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufderinaur, Alt -Statt-halter und Landshanptinann; Michael Schorn», Scckelineister, alle des Raths. Nidwalden. Kasp^Leu, Ritter, Landaimnann und Landshanptinann; Konrad Von Büren, Statthalter.

z». Uri entschuldigt sich, daß es schon zweimal ausgeschriebene Conferenzen ausgeschlagen h"b"I». (s. u. Bellenz zc.) In Betreff der im spanischen Bündnisse versprochenen burgundischen Stipenbi"^glaubt man einstweilen nichts Besseres beschließen zu können, als bei erster Gelegenheit die Sache bei»'Ambassador zur Sprache zu bringen. Man wird auch Gelegenheit finden, durch Vermittlung der ausländischem Gebiete befindlichen Hauptleute um das Geld solliciticren zu lassen. «I. Dein Antwortschreib"'auf die Beschwerde der drei Bünde über die Aufstellung der Wachen bei dem Berge Monticcllo und d"'Durchfuhr der Früchte läßt man die von dein Commissarius zu Bellenz begehrte Entschuldigung inserier"''v. (S. u. Bellen; zc.) t. Es erscheinen von Gcrsau drei, welche als Nichter daselbst entsetzt word"'sind, und fragen durch den Mund von Walther Im Hof von Uri an, wo sie dafür und s>>r ^ihnen angethanc große Schmach Recht suchen sollen, und bitten, man möchte sie mit Weib und Kind g"Müber den gegen sie ausgestoßenen Drohungen schützen. Erstens heißen die Gesandten den Comproinißdie gütliche Ucbcrgabc, welche die Gemeinde Gersau und die Küttcl daselbst wegen ihres Mißverständnisan den Landammann Abyberg von Schwyz gcthan haben, gut, in der Hoffnung, daß dadurch auch d"'Beschwerden der drei Gersauer erledigt werden können. Es werden die beiden Parteien zu Gersau d"^ein Schreiben crmahnt, sich zu vergleichen und den entsetzten Nichtern Gcnugthuung zu geben, widrige"^sie an ein unparteiisches eidgenössisches Recht gewiesen würden. Inzwischen solle an niemanden weder a"L"bnoch Gut etwas gesucht werden; Uebertreter sind als Landfriedbrüchige zu bestrafen. A. (S. u. VcllcnZ

Man sehe auch i», Abschnitte HcrrschastSaiigelezenheitmVogtei Bellenz :c. >»,«,«. Art. 766- 766.