Mai 1623.
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Weggezogen werden sollen, bis zwischen diesen Potentaten eine vollkommene Vergleichung zu Stande käme,mit dem Vorbehalt, daß der Papst, falls sich für Italien Kriegsgefahr zeigen sollte, schuldig sei, „die Sachenbeförderlichst abzuschaffen" oder aber die Festungen dem König von Spanien wieder zu überantworten. (S. Bei-lage 8.) Nachdem hiefür bereits Vorbereitungen getroffen worden seien, habe der Nuntius Befehl erhalten,sich zu Erzherzog Leopold zu verfügen, und auf der Reise vernommen, daß Zürich eine gemeineidgenössischeTagsatzung nach Baden ausgeschrieben habe wegen eines Schreibens des Königs von Frankreich und desHerrn Miron, worin die Einladung enthalten sei, mit dem König, der Herrschaft Venedig und dem Herzogvon Savoyen zu Eroberung des Vcltlins und anderer bündnerischcr Lande in ein Bündniß zu treten. sS. dieAnmerkung zum vorigen Abschieds Der Nuntius zweifelt nicht, daß zu der Zeit, zu welcher der König jenesSchreiben erlassen habe, ihm noch nicht bekannt gewesen sei, was in Spanien wegen des Veltlins verabredetworden sei sonst wiirde er diese Einladung nicht erlassen haben. Der Nuntius hofft, daß die Orte sichdesselben enthalten und die protestierenden Orte hindern werden, sich der Bündner anzunehmen und nöthigen-Ws ihnen die Pässe sperren. Sollten die katholischen Orte der Bündner wegen sich zu beschweren haben,so möchten sie den König von Frankreich davon in Kenntniß setzen „und gütiglich darin handeln lassen".Der Nuntius beschwert sich auch, daß dem Doctvr Paribcllo aus Veltlin in etlichen Orten Audienz undBescheid gegeben worden sei, obgleich derselbe keine Vollmacht gehabt habe. Es wird deßhalb dem Nuntiuserwidert daß man dem Papste nicht vorgreifen wolle und die Sache dem väterlichen Willen desselben anheim-stelle. Der spanische Ambassadvr, Graf Casati, hält hierauf ebenfalls einen Vortrag, in welchem erdie Orte von den, Beitritt in jenes zu Avignvn geschlossene Bündniß abmahnt, weil dasselbe nicht blos°men defensive.., sondern auch einen offensiven Charakter gegen des Königs von Spanien Lande und gegenHcms Oesterreich habe, so daß, wenn die Orte einträten, der Bund mit Spanien und die Erbeinigunggebrochen würden Und wenn als Zweck des Bündnisses die Eroberung des Veltlins und anderer bünd-ncrischer Lande angegeben werde, so sei das blos eine Ausrede. Das Veltlin habe Spanien dem Papste,»als einem allgemeinen Vater und wahren Grund unserer Religion, consigniert" und Oesterreichs Rechte°uf die andern bündnerischen Lande seien zu Lindau anerkannt worden. Nach reiflicher Berathung findet"'an, daß man sich in diese Sache nicht einlassen könne, und daß es besser sei, bei dem alten Bündnißwit dem König von Frankreich zu verbleiben. Es wird dich Zürich mitgetheilt. Die nach Frankreichäsenden Gesandten sollen diesen Entschluß bei ihrer Ankunft in Solothurn auch dem Herrn MironZU wissen thun «. (S u Lanis.) «>. Die Katholischen zu Glarus ersuchen wegen ihres Streues abermalsum Beistand. - Man antwortet, man werde ihnen bei erster eidgenössischer Zusammenkunft allen BeistandKisten. «. In Betreff der Gesandtschaft nach Frankreich wird beschlossen, daß die Gesandten Freitag den 12.w Solothurn eintreffen sollen; ihre Instruction wird etwas in Kürze gezogen, t. Wegen der Klage derStudenten im Collegium zu Mailand, betreffend mangelhafte Entrichtung des Stipendiums, laßt man nutspanischen Ainbassador reden und auch an den Gubernator zu Mailand schreiben.
M-m sehe auch im Abschnittt Herrschastsangelegenheiten:
Landvogtci Lauis. t>. Art. 81. Grenzstrcitigkeitcn.
Die Namen der Gesandten aus dem Schwyzereremplar.