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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
1459
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April 1648. 145g

»ator, Marchcsc di Earacena, bemerklich zu machen, die angebotenen Mittel seien so gering ausgefallen,daß ,nan Bedenken trage, die Hanptlente zur Fortsetzung des Dienstes anzuhalten. Er mochte also bessereSatisfaction geben und bessere Bedingungen und billigere Vorschläge machen, widrigenfalls die Obrigkeiteninnerhalb der nächsten vierzehn Tage zur Exemtion der von den Gesandten angedeuteten Erklärung schreitenMiißwn. Um dem Schreiben noch mehr Nachdruck zu geben, sollen dem Ambassador, Grafen Casati, nochweitere Motive, die in dem Schreibeil Nespccts halber nicht angedeutet worden sind, zu Gemüth geführt undderselbe ersucht werden, ans eine wirkliche Verbesserung der Lage der Hanptlente hillzuarbeiten, weil manvhne diese die Hauptlente nicht in so elendem Znstande stecken und ferner im Dienst lassen könne. Es sollihm auch vorgestellt werden, daß bei den jetzt abzuhaltenden Landsgemeinden leicht Delibcrativnen eintretenkönnten, welche dein königlichen Dienste für gegenwärtige und künftige Zeiteil nachtheilig sein möchten. Wenndic vielfach begehrte Satisfaction nicht erfolge, so wäre man genöthigt, in den nächsten vierzehn Tagen zurExemtion der endlichen Erklärung zu schreiten und die bereits insinuierte Protestatio» zu übergeben. Andie Hauptlente soll nachdrücklich geschrieben werden, sie möchten sich des guten Einverständnisses und derEinigkeit befleißen, in allem ihrem Thundie eidgenössische Gebühr wahrnehmen" und den Obrigkeitenkeine Ursache zu Mißfallen geben. Es sei ihnen nicht angestanden, wider dic Gesandten, dic so große Mühegehabt, eine Protestatio» zu erlassen. Alan habe auch mit Mißfallen vernommen, daß Etliche unter ihnenieit der Abreise der Gesandten sich in Traetate eingelassen, ihren Anthcil Geld empfangen und Musterunggehalten hätten; man erwarte, daß sie künftig der obrigkeitlichen Fürsorge vertrauen werden. Der Oberstkvll die prvjectierte Reise ins Vaterland einstellen und bei dem Regiment bleiben. Falls dic dem Gnbcrnalorgemachten Vorstellungen erfolglos bleiben sollten, so haben Oberst und Hanptleutc sich gefaßt zu machen,^e Protestation, welche die Gesandten dem Senator CaSncdi bereits intimiert haben, zu übergeben und imklebrigen der abgefaßten Haupterklärnng nachzukommen. - Schultheiß Dnlliker beschwert sich nochmals"npfindlich darüber, daß ein Theil der Hauptlente die Gesandten mit Worten und Werken verunglimpftu»d namentlich über sie verbreitet hätten, als hätten sie mehr ihre Privatangelegenheiten, als ihre Jnstruc-kivnen im Auge gehabt, und als hätte Dnlliker für das.Zwcperische Regiment 2000 Kronen neben ansehnlichen^kssigncitivncn empfangen. Man läßt es bei dem den Gesandten abgeitatteteu Dank verbleiben. Ueberdicßwird man aucb dessen gedenken, wie sich Schwhz über die Verrichtung und Relation der Gesandten hatkwrnchnieu lassen. «». Weil trotz scharfer Decrcte das Volk in invdenesischem Dienst noch nicht völlig nachÄans gebracht worden ist, so sollen die Obrigkeiten ernstlich daraus hinwirkc», daß dieser Dienst ausgehobenwerde. Vor ungefähr drei Wochen ist wegen des thnrganischen Geschäftes von Bern ein SchreibenAngelangt, deßgleichen jüngster Tage eine Erklärung Svlothurns. Mit Rücklicht auf den Styl des bernischenSchreibens und die am Schluß angehängte Drohung wird für nothwcndig cracbtct, Bern zu Händen deröbrigcn Schiedorte gebührend zu antworten und darauf zu dringen, daß Zürichs Absichten möglichst, baldWitgetheilt werden, auch zu verdcnten, daß man nicht annehmen könne, daß die Schiedorte hinlänglich^läuterte und indiSpntierliche Sachen dem Recht unterwerfen wollen. Weil Zürich den Vertrag von 1632 u. Thnrgau Art. 21d) oft ungleich ausgelegt hat, so möchte man daraus ausgehen, die noch lebenden Sätzeunfeine Erklärung zu ersuchen, damit man sich derselben bei Gelegenheit bedienen könne. An Appenzcll-Jnner-rhvde», welches,'wie Solvthnrn, in das bernischc Schreiben eingewilligt hat, soll in der Form, wie jüngsterTage an Solothurn, geschrieben werden, «i Dem Domdecan Pappns wird auf sein Schreiben geantwortet,m Betreff des modenesischen Dienstes werde man alle Mittel anwenden, um diese Ungebühr gänzlich zu