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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1448
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4448 November 1647.

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zu halten, den Uebergrlff des Obersten Lusser mit allem Ernst abzuwenden und den guten Namen unge-schmälert zu erhalten. Zugleich wird nicht zu vergessen sein, den Gubernator zu ersuchen, die verbündetenOrte besser als bisher zu befriedigen und dem Kriegsvvlke die Mittel zu geben, das Ihrige im Feld mitReputation zu leisten. Es wird auch für anständig erachtet, daß die Hauptleute sich bei ihrem Vvlk ein-stellen und jeder seine Schuldigkeit thue. Mit Oberst Crivelli wird über das ganze Geschäft cvnferiert undihm aufgetragen, das, was durch Schreiben nicht geschehen kann, mündlich dem Gubernator zu verstehen zugeben. Diese Verabscheidung svll allen Orten, die bei dem Bündniß vder bei dem. Vvrfall mir Mvdenainteressiert sind, mitgctheilt werden in der Hoffnung, daß sie dieselbe ebenfalls gutheißen und unterstützenwerden, II». Wegen der Ucbergriffe des eidgenössischen Volkes in französischen Diensten ist man der Mei-nung, daß es sehr uothwendig wäre, dasselbe entweder in die Schranken zu weisen vder heim zu berufen.Mau bedauert, daß mehrere Orte in Beziehung darauf, so wie wegen Absendung einer Gesandtschaft tem-porisiereu. v. Hauptmann Peter Jmfeld berichtet als Abgeordneter des in spanischen Diensten befindlicheilRegimentes von dein elendeil Zustande lind der schlechten Behandlung desselben umständlich, spricht denRath und die Hülfe der Gesandten an, namentlich daß die unlängst beschlosseile Gesandtschaft baldmöglichstabgeschickt werden möchte. Mail kann einstweilen nichts weiter beschließen, als was bereits zu Brunnenund bei dermaliger Gelegeilheit beschlosseil wordeil ist. Sollte dieß erfolglos sein, so werden die Obrigkeiteilauf andere Mittel bedacht sein und ihre Leute jederzeit väterlich schützen, «l. (S. u. Lauis.) v. DeinChristoph Beutinger, deutschem anäitor ttotos zu Rom lind Chorherr» des Domstiftes Cvnstanz, sollte dasEinkommen, da er in Constanz nicht residiere, Hinterhalten werden, wäbrcnd Beutinger sich auf uralte apo-stolische Privilegien zu seinen Gunsten beruft. Der Internuntius begehrt deßhalb auf das Einkommen desDonicapitels im Thurgau einen Arrest. Die Gesandten, ohne Instruction, nchmen die Sache in den Ab-schied, wünschen aber, daß dem Domstift möchte mitgetheilt werden, waS von Seite des Papstes und desKaisers zu Gunsten Beutingers vorhanden ist.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftsangclcgcnhcitciuLlllldliogtci Lauis. «K. Art. 232. Kriegswesen.

5) Annt. Im Nidwaldnerexcmplar geändert statt Jakob.

HSV.

Cvnfcrcnz der V katholischen Orte.

Lucern. LL47, 4 und 5. November.

Staatsarchiv Luccr». Absch. <Ie -mno NU7. !Ld. XXXVII. toi. M!>.

Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß und Paunerherr; Haus Jakob Sonneuberg,Ritter, Statthalter; Laurenz Meyer, Oberzenghausmeister; Ludwig Meyer, des Raths. U r i. SebastianBilgerin Zwcyer von Evebach, Laudammann. S ch w y z. Georg Aufdermaur, Laudammaun; SebastianAbybcrg, Alt-Laudammann. Unterwaldeu. Heinrich Bucher, Laudammaun, von Obwaldeu; ArnoldStultz, Landainniann, von Nidwalden. Z u g. Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Beat Jakob Uttiger, Alt-Ammanu.

Eidgenössische Begrüßung. Von dein Erzherzog zu Innsbruck sind zwei Schreiben eingelangt.