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Juli 1647,
das Panner auf dem Teisenberg ihnen zugehöre und legen dafür briefliche Documente vor. Bern erklärt,daß Neucnstadt sich Manches unbefugter Weise anmaße. Weil Bern die hohe und die niedere Herrlichkeit ge-meinschaftlich mit dein Bischof von Basel besitze, demnach auch alle Bußen, Frevel und Besserungen auf de>»Tessenberg mit dem Bischof theile, so glaubt es auch, an den Hvlzbuszen und dergleichen Theil zu haben.bischöflichen Deputierten, ohne Instruction, nehmen dieß/ sowie auch die Kriegsgebote und -Verbote, welchedie von Neuenstadt in ihrem Namen ergehen lassen, aä rskerenäuiu. Die bischöflichen Deputierten, an-gefragt, ob sie in Betreff der Weidenmarchung zwischen Twanu und Ligerz einiges Bedenken hätten, er-widern, daß sie sich dieselbe gefallen lassen, wenn kein Theil in seinem Rechte benachtheiligt werde, j". Detauf dem Berge Macolin stehende, 1515 gesetzte Marchstcin, la Comtessa genannt, wird trotz abweichenderDeutungen als der die bischöflich baselsche, die bernische und bielische Jurisdiction scheidende angesehenstehen gelassen, z»'. Die Märchen zwischen den Majorien Test und Jlfingen werden besichtigt. Da diebeiden Parteien aber abweichender Meinung sind, wird für das Beste erachtet, unter Vorbehalt der Rati-fication der Obrigkeiten die Differenz zu halbieren und ein Project zu einer Limitation zu entwerfen. (Das-selbe ist im Abschiede enthalten.) Is. In Betreff des zwischen Neucnstatt und St. Johannsen streitige»Zehntens berufen sich die Ausschüsse von Neuenstadt auf ihre Kaufbriefe des Zehntens zu Vuillvn, w>rderselbe ihnen 1492 vom Bischof Kaspar und dein Abt zu Bellile (Vcllelah) verkauft worden ist, und hoffe»'weil derselbe kein Neutizehnten, sondern ein alter Zehnten sei, denselben behalten zu können. i. Die Tesse»-berger werden mit ihrer Klage wegen der Forderung der Weincharette von Seite der Neuenstadter au den ordent-lichen und unparteiischen Nichter gewiesen. Zt. Zu Vermeidung aller Ungelegenheiten soll die Majorie Teilaller Orten ausgemarcht werden. I. In Folge der durch die Gesandten Berns vorgebrachten Beschwerde»der Munsterthaler über die Kontributionen erklären die bischöflichen Deputierten, daß von denselben keineneue Contribution gefordert werde, ausgenommen diejenige, die sie noch von früherer Zeit schuldig seiei»Ii». Bern wünscht, daß der Bischof die durch die „Bielische Tauschhandlung" verursachten Kosten gemäßdem eidgenössischen Spruche bezahlen möchte. Die bischöflichen Deputierten nehmen dieses Ansuchen in de»Abschied.
Gememeidgenössssche Jahrrechmmgstagsatzung der XIII Orte.
Baden. t«47, 7. bis 27. Jnli.
Staatsarchiv Zürich, liest. XII. iSI. tu!, zig, und Acta der latb. Orte», «est. XI. Iii. Staatsarchiv Bern. Allg. eidg. Absch. i'Ui'. toi.
Staatsarchiv Luccr». Absch. ,Ie anno ist?. Band XXXVII. kol. W.
Gesandte: Züri ch. Johann Nndolf Nahn, Bürgermeister; Johann Jakob Leu, Statthalter. BermFranz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Nndolf Willading, Venuer und Zeugherr. Luccr n>Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Laurenz Meher, des Raths und Zeugherr. N r i>Sebastian Bilgerin Zweher von Evebach, Ritter, Landammann; Sebastian Mnheim, des Raths. S ch w h Z'Georg Aufdermaur, Landammann; Johann Schuler, des Raths. Nuterwald e n. Marquard Jmfeld,Landammaun; Jakob Lagger», des Raths, beide von Obwalden. Zug. Beat Zurlaubcn, Äst-Ammann; Christian Heinrich, des Raths. Glarus. Johann Heinrich Elmer, Landammann; Balthasw'Mtillcr Alt-Landammann. Basel. Bernhard Brand, Oberstzunftmeister; Niklaus Bischofs, Stadthaupt-