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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April und Mai 1647.

dagegen protestieren. Sollte die Billigkeit nicht Platz finden, so mögen sie nöthigen Falls erklären, daß diekatholischen Orte wegen ihrer neulich zu Wyl gegebenen Erklärung anderweitige Gedanken fassen wurde»'Die Gesandtschaft wird von Lucern, Uri und Zug übernommen; die Gesandten werden sich den 14. M»iin Wesen einfinden. Die III Bünde sollen davon benachrichtigt und von Lucern auch Zürich davon-theilung gemacht werden, v. In Folge eines Ansuchens des neuerwähltcn Bischofs zu Basel wird Solo-thurn gebeten, die Vieler durch freundliches Ermahnen zur schuldigen Landeshuldigung zu bestimmen, damitden Verträgen von 1608 und 1610 ein Genüge geschehe und des Bischofs Recht und Autorität daselbst un-angetastet bleibe. L. Man hört an, was seit dem letzten Abschied in Lucern von Oberst Lusser vonhie und da in den Orten, besonders bei Unterwalden für Florenz, jedoch ohne Vorweisung eines fürstlich^Credenzschreibens, verlangt worden ist. Uri bemerkt, daß es wider solche Unanständigkeiten ernstlichtDecrete erlassen habe. Insgemein ist man der Ansicht, daß es sowohl der Necruten als der fremden Kriegs-werbungen halber bei den frühern Abschieden zu verbleiben habe, und daß eine allgemeine Uebereinstimmuugerforderlich sei. Daher wird für zweckmäßig erachtet, daß darüber eine Bcrathung der XIII Orte statt-finden und die Necrutiernng inzwischen eingestellt bleiben solle. In Betreff der Kriegswerbungen wird f»rbillig erachtet, daß von keinem Orte besonders, sondern erst nach vorhergegangener Berathung in einer E»»-ferenz ein Entschluß gefaßt werde. A. Man ist insgemein der Ansicht, daß eine Gesandtschaft an de»Köitig von Frankreich sehr nothwendig wäre, damit den vielfachen Beschwerden und Klagen abgeholfe»/den Mißbräuchen und Unordnungen, die dem Bündniß zuwiderlaufen, gesteuert und das Vaterland bei de»schwebenden Kriegsläufen besser sichergestellt werde. Zugleich wird passend erachtet, daß die Orte von derandern Religion mit guter Manier auch herbeigezogen werden, und die Obrigkeiten ihre Gesandten a»serste allgemeine Tagleistung instruieren sollten, wann, in welcher Anzahl und mit was für Instruction dirGesandtschaft abzuordnen sei. I». Zürich wird ersucht, das jüngst zu Baden aufgesetzte Complimcntschreibe»an die Königin von Schweden in der Form, wie das Concept ausweist, auszufertigeil und dem Agente»Carl Marin zuzustellen, i. (S. u. Lauis.) Ii. Zürich berichtet, was General Enckenfort bei seiner An-kunft an den eidgenössischen Grenzen dein Landvogt im Rheinthal theils schriftlich versichert, theils klagendmitgetheilt hat, daß nämlich unlängst einer feindlichen Partei ein heimlicher Paß über eidgenössisches Gebiet/um uach Neuburg zu kommen, gestattet worden sei. Die Gesandten von Appenzell und St. Gallen be-richten, was ihnen dieser Annäherung halber bekannt sei. Weil der General sich auf ein Schreiben Mdie XIII Orte bezieht, so findet über die Sache einstweilen keine Verhandlung statt; man schreibt aber a»Zürich, es möchte den Landvogt ermahnen, auf die ihm anvertraute Landschaft und die Pässe ein wachsamesAuge zu haben, sich gegenüber den herannahenden kaiserlichen und österreichischen Völkern der Erbeinigunggemäß zu verhalten, was Berichtswürdiges vorfallen sollte jeder Zeit sofort mitzutheilen und sich des Passesund Nepafses halber uach der jüngsten Erklärung von Baden zu richten. I. sDie mit Savoyen verbün-deten OrteZ Alis das Schreiben der Herzogin von Savohen, worin dieselbe auf das der fünf katholischenOrte vom letzten December antwortet, zu replicieren, wird für unnöthig erachtet. Weil die Soldatenstellenin dieser fürstlichen Leibgarde früher auf die verbündeten Orte vertheilt gewesen sind, so wird Freiburg er-sucht, dem jetzigen Gardehauptmann, als seinem Angehörigen, zuzusprechen, solche Stellen in der alten Ord-nung zu behalten und jedem Ort die gebührende Zahl zukommen zu lassen, il». Mit Bedauern vernimMman, daß die jungen Alumnen in dem eidgenössischen Collegium zu Mailand unfreundlich und nicht a»fgebührende Weise gehalten werden, zumal seit Jakob Steigers, des letzten eidgenössischen Agenten, Ablebeitz