Januar 1647. 1407
Nachdem französische und schwedische Truppen sich dem Rhein und dem Bodensee genähert hatten, wo-b»rch >ächt allein den Commercicn, besonders den ^alzfuhren, Hindernisse in den Weg gelegt worden, son-dern auch noch andere Ungclegeuheiten für die Angrenzenden entstanden sind, hat Zürich die 'Nachrichten,welche es darüber empfangen, an Lucern mitgctheilt. Die daselbst versammelten katholischen sieben Orte habenhierauf zu vertraulicher Unterredung eine Gesandtschaft nach Zürich abgeordnet. — Eidgenössische Be-grüßung und Glückwunsch zum neuen Jahre. — Nachdem mau die Instructionen in der Hauptsache über-stimmend gefunden hat, wird den Landvögten im Thurgau und zu Baden sowie dem Abt zu Rheinaubefohlen, die Pässe nach Nothdurft zu versorgen. Der Abt zu 'Rheinau soll die Brücke daselbst zu schleu-nigem Abwerfen bereit halten; ein Gleiches soll der Landvogt im Thurgau zu Dießenhvfen verfügen, auchn»l Gottlieben ein wachsames Auge haben. Zu Schaffhausen soll „des Durchlasses halber um künftige^rschonung Ansuchens beschehen." Zürich, Bern, Lucern und Uri sollen auf den 14. Januar ihre Bot-schaften nach Badeic abordnen und selbige alsdann mit Hauptmann Ardüser, einem in der Fortisications-k""st erfahrenen Alaune, den Rhein von Coblenz bis zum Allsgang der eidgenössischen gemeinen Herrschaf-te" besichtigen lind überall die gebührenden Anordnungen treffen. Die Schiffmühlen sind auf die eidgenös-lische Seite zu bringeil; Zürich wird ersucht, daß Nöthige zu EglWan anzuordnen, bei Gottlieben und»Wehrdlis" (Werd) oberhalb Stein sollen zum Schutz der Schildwachcn Pallisaden eingerammt und Erdeaufgeschüttet, auf Burg eine Wache aufgestellt werden, um Signale geben zu können. In Bezug auf dieLittel, wie, wenn Gewalt gebraucht werden sollte, derselben begegnet werden könnte, vereinbart manfuh über Folgendes: Jedes der XIII Orte soll eine angesehene Person und zwar aus der Zahl ihrerHüuptcr zu einem gemeiiieidgenössischen Kriegsrath mit hinreichender Instruction nach Wyl als deinbequemsten Ort abordnen. Der Prälat zu St. Gallen wird ersucht, „Losament" und was sonst"blhig ist, bereit zu halten; als Tag der Zusammenkunft wird der 16. Januar bestimmt. An diesen Kriegs-fall) haben die Ilnterthanen sowohl als die Beamten der Grcnzvrtc sich um Rath und Hülse zu wenden.Deniselben wird eine ordentliche Canzlei beigegebeil; die Ausfertigungen werden mit der Stadt Zürichbeößerm Jnsiegel versehen. Appenzell, der Prälat und die Stadt St. Gallen sollen von diesem Vorhaben^ach benachrichtigt und ersucht werden, inzwischen ihr Bestes weiter zu thun. An den Marschall de^"reniic und den Feldmarschall Wrangel werden nachdrückliche Schreiben erlassen. Weil Zürich an denfranzösische» Ambassador bereits geschrieben hat, so wird ihm überlassen, je nachdem die 'Antwort ausfällt,"achmals in der XIII Orte Namen zu schreiben. Auf den 27. Januar soll eine gemeineidgenössische Tag-fatzung der XIII und der zugewandten Orte nach Baden ausgeschrieben werden. Weil die Gefahren auchHl Blinde berühren, sind dieselben durch ein eindringliches Schreiben zur Einigkeit und zur einstweili-ge» Beiseitesetzung ihre/ Mißverständnisse zu ermahnen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob nicht denö^rordneteil Kriegsräthen wegen der Neichenall Befehl ertheilt werden sollte.
Couferruz von Uri, Schlvyz und Nidivaldeu.
LaildcSarchiv Slidwxldc».
Gesandte: ll r i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann;