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März 1646.
gehört. Nach weitläufiger Berathung vereinigt sich ein guter Thcil der Gesandten dahin, das; diese Sa^wenn immer möglich, noch vor dem Antritt des neueil Landvogtcs behandelt werden sollte, weil ders^'sollst von der Seite der Uuterthaneu wenig Nespcct zu erwarten hätte, und daß wegen dieses und and^'Geschäfte nach Ostern eine allgemeine katholische Tagleistung gehalten werden sollte; jedoch möchte Lm'^'noch vorher Freiburg und Svlothurn anfragen, ob sie geneigt seien, dieselbe zu besuchen. Alls dasBadcil aus erhaltene Schreiben wird sodann eine Antwort verfaßt, welche nicht bloß Bern, sondern ^Frciburg und Solothurn zugestellt werdeil soll. Dem Antwortschreiben an diese zwei Städte wird noch ^gefügt, sie möchten in Bezug auf den Verlauf der letzteil Verhandlungen zu Baden vertraulich mittheilen,zu künftiger Actiou dienstlich sein möchte, und ob ihnen die nach Ostern anzusetzende katholische Tagleiß»^auch beliebe. Das Autwortschreiben wird abschriftlich auch katholisch Glarus und Appenzell J.-N. mitgeth^Zugleich wird auch die Frage aufgeworfen, ob es nicht gut wäre, darüber sich zu beratheil, nach waseiner Form ein Obmann zu wählen sei, lind ob nicht Manchem abgeholfen werden könnte, wenn eine ^läutcrung des Vertrags von l632 gegeben würde, während die damaligen Sätze noch am Lebeil« . Gegen die in dem Schreiben der Gesandten zu Baden angeregte Abordnung nach Münster erhebenBedenken, in welcher Form sie auch geschehen möchte. Mau hofft nämlich, daß der beabsichtigte Friedsschluß dem eidgenössischen Stand keinen Nachtheil bringen werde, und daß den Beschwerden auch ohne ciN ^kostbare Maßregel abgeholfen werdeil könne, zunial da von Innsbruck aus Vertröstung geschehen sei, ^die Abhülfe für früher hier vorgebrachte Beschwerden bei dein Kaiser und dem Neichshofrath wohl a»^bahut^sei. Sollte anderweitige Cooperation nöthig werden, so ist man jeder Zeit bereit, diejenigenergreifeil zu helfen, durch welche des Vaterlandes Wohlfahrt und Erhaltung befördert werden können. ^wird Lucern überlassen, diese Meinung nach dem Begehreil der Gesandten zu Baden Zürich ^zutheilen. «I. S. u. Baden.) (S. u. Thurgau.) t. (S. u. Luggarus.) z»'. Der Bischof vonhat in einem Schreiben (dat. den 21. Febr.) alle katholischeil Orte darum ersucht, daß die grsa»^Eidgenossenschaft sich seiner gänzlichen Restitution annehmen möchte. — Es soll hierüber auf nächstet ^gemeiner katholischer Zusammenkunft zu Nathe gegangen werdeil. I». Es wird berichtet, daß vor cinEWochen zwei obrigkeitliche Gesandte aus der Stadt St. Gallen auf zürcherischem Boden von ReiternHvhcutwiel ganz unverschuldet angerannt und mit großem Spott auf die Festung geführt worden seien,daß diese Thäter im Paradies, desgleichen zu Dießenhofeu und Rheinau den thurgauischen Boden vel^'hätten. — Den Gesandten auf nächste gemeineidgenössische Tagsatzung soll Instruction gegeben wrrd^wie mau sich in dieser Sache verhalteil wolle, i. (S. u. Luggarus.) Ii. Statthalter Schorno berll^im Namen seiner Obrigkeit umständlich über den Span zwischen Nutschmann Grüblers Wittwe undWäber; man möchte der Gegeilpartei des Letztern weiter kein Gehör geben, sondern es bei demUrthcil bleiben lassen und den Befehl zu dessen Exemtion im Thurgau unterstützen. Die Sache wirdrsksronclum genommeu. - ü!
Zu «. In der Ausschreibung dieser Tagsatzung war auch enthalten, daß man den Gesa" .Befehl geben sollte wegen einer Gesandtschaft nach Münster und Osnabrück. Nidwaldcn instruiert:die Gesandtschaft anbetrifft, sollen unsere Herren Gesandten ganz darwidcr shn."
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiteil!
Laildgrafschllft TIMM». «. Art. 23. Amtsrcchnnng.
Ärnfschllst Bilden. «1. Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen.
Laudvvgtci Luggarus. t. Art. 174. Kirchliches. i. Art. 141. Zvllsachen.