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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1645.

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^chwyz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammänn; Georg Aufdermaur, Statthalter; JohannKaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Rigert, Alt-Statthalter. Ztidwalden. Bartholomäus^derinatt, Landammann; Arnold Stultz, Alt-Landainmann.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheiten:

^»tci Bcllciiz :c. »v. Art. 1ISS—1159.

Conferenz der katholischen Orte nebst dem Abt von St. Gallen.

Lueern. t«45,1K. bis 1«. Januar.

Staatsarchiv Luccr». Abs», de anno 1V-W. Bd. XXXV. kol. 9.

Gesandte: Lucern. Jost Birchcr, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Flcckenstcin,üter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Meyer, Lcodegar Pfyffcr. U r i. Karl Emanuel von"Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann^ Landshauptmann; Heinrich Püntiner, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann;Kaspar Ceberg , Ritter, Statthalter; Michael Schorno, Alt-Statthalter. U ntc rw ald cn.'

Jmfeld, Ritter, Landaiilinann, von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, Landammann; ArnoldAlt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlanbcn, Ammann; Wilhelm Heinrich, Alt-"»nann. Glarus. Kaspar Küechli, Landammann. Freibürg. (Niemand.) Solotl/urn.^'"UNZ Wagner, Seckelmeister und Vcnner. Appcuzell-Jnnerrhvden. Jakob Wiser, LandammannPannerherr. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Rcding zu Glattburg, fürstlich sanctgallischer RathLandvogt im Tvggenburg.

U. Eidgenössische Begrüßllng. Freiburg entschuldigt sein Ausbleiben. I». Es wird der Abschied von^ Menfcld verlesen, damit die uninteressierten Orte den Stand der Sache kcnncn, und daran die Be-" ung geknüpft, daß Zürich das absolute Dominium in den gemeinen Herrschaften anstrebe und in allenkall Neligionssachen allein zu disponieren und sich zu einer Partei zu machen trachte, während die

stehen Orte nur das aufrecht erhalten und dabei geschirmt werden »vollen, zu was der Landfriede siestütze sich für sein Verfahren auf den Vertrag von 1632; daß aber derselbe nicht sohcitt tZche daraus hervor, daß Zürich für den Kirchcnbau zn Frauenfeld nicht das Mehr bedurft>berd'. ^ nächster Tagsatzung zu Baden der Vertrag wegen dieser Kirche in Activn genommen

sich ^ ^ angesehen, daß die vier Sätze, welche damals den Spruch gethan

^ wieder zusammcnthun und denselben erläutern. — Darauf wird den uninteressierten Orten vorgeführt"erste" ^ ^ katholischen den Thurgau regierenden Orte Zürich gegenüber zu beklagen haben, und zwar^ Uttwyl, den Abbruch der 550 Jahre alten St. Adelhcidscapcllc betreffend,

sGli r Zürichs in dieser Sache, dessen Protestation gegen die über Uttwyl verhängte Strafe cin-

i»r das Begehren Zürichs nach einem dem Landschreiber beizugebenden Mitprvtokollisten

ga>w gebracht, ein Begehren, für das nicht, wie Zürich behaupte, in frühern Zeiten sich ein Vor-silbe früher ein Schreiber von Zürich in der Rathsstube geduldet worden sei, so sei der-entweder ein Mitgesandtcr gewesen oder habe blvs den Auftrag gehabt die mitgebrachten Schriften

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