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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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December 1644 und Januar 1645.

beizuwohnen. Sie erklären schließlich, daß sie die Vorschläge der Gesandten vor ihre Näthe und Geinei»^bringen und „ihr Bestes dazu tragen werden". Die katholischen Ausschüsse eröffnen, daß, wenn sieeinige Bedenken haben, es möchte die alte Landsatzung nicht klar genug aufgehoben und die freie Ausüb»^der katholischen Religion nicht hinreichend vorbehalten, noch auch die Einführung von Prädicanten verh»^sein, und gewünscht hätten, daß die Bestimmung über die Censnr der Geistlichen jeder Neligionspartciheimgestellt worden wäre, so erklären sie doch, daß sie diesen Vorschlägen sich zu unterziehen Willenssen wären, wenn die Gegenpartei sich zu einem Entschlüsse herbeigelassen hätte. Auch sie nehmen daher ^Vorschläge aä rsksrsnckum. Sie eröffnen noch schließlich, daß die Protestierenden bereits auf den Abs»!»vom letzten April hin die Handhabung der alten Satzungen aus der Zeit vor 1626 beschlossen hätten und »»'Willens seien, den Eidgenossen etwas zu übergeben, gütlich oder rechtlich zu comprommittieren; daher »'^terc Gewaltthätigkeitcn zu besorgen seien. Auf dieses hin werden die Ausschüsse beider Theile vorbeschi«^'den protestantischen wird bemerkt, daß man mit Bedauern erfahren habe, daß sie sofort nach der Äl»'^der Gesandten im April zu Zizers, Trimmis und Untervaz die Kirchen in Besitz genommen hätten, und ^sie das Ansuchen gestellt, nichts Neues vorzunehmen, sondern Alles in ruhigem Stande zu lassen.verdanken den Gesandten ihre Bemühung und bemerken ihnen, daß ihre Handlungsweise in Betreff ^Kirchen zu Zizers, Trimmis und Untervaz auf alten Verkommnissen nnd Verträgen beruhe, welche sie ,April vorgewiesen hätten. Die katholischen Ausschüsse lehnen die ihnen gemachte Zulage ab, als hätte» ^hinter dem Rücken der Gegenpartei die Gesandten in das Land gernfcn, und protestieren gegen die vo»Protestanten bereits vorgenommeneu oder noch vorzunehmenden „Prvceduren" und Gewaltthätigkei^'Beiden Parteien wird ein Exemplar des Abschieds übergeben. Es spricht der Bischof den Gesandte»Dank für ihre Bemühung aus und bittet um deren fernere Jnterposition.

4) Anm. Die Namen der bündnerischen Abgeordneten aus den Acta d. kathol. Orte.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunne« 1644, 13. December.

Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Wuchenräthen, auch Näth und Landleuthen vom 12. December. Vd. 11. toi. 294.

„Die von unfern E. zuo Schwitz uff den mordrigen tag angesetzte Tagleistung oder Confere»!3 Orten zuo besuochen, sindt Herr Statthalter Lussi und Herr Landvogt Jakob Christen zuo gsante»ordnet." Der Gegenstand der Verhandlungen ist nicht angegeben. Ein Abschied hat sich nichtfunden.

1«»52.

Conferenz voll Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1645, 11. Januar.

LandcSarchiv Nidwaldc».

Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanncr, Ritter, Alt-Landammann: Heinrich Püntiner, deS