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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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October 1643.

Man schc auch im Abschnitte Hcnschaftsangclcgcnhcitcn!

Ncriiisch-frcilnlrgische Vogtcien iilicrh. t. m>. Art. zs, 39.

Lündvogtci Schwarzculuirg. xtt. Art. 7Kti2. lI». i.S. u. Amtsrcchnluv

Landvogtci Orvc mit Tschcrliz. , K8,.i»i», ttArt.2v2-2I3. I,,.

(S. n.AmtsrcchiM'Ä'

Lmidvogtci Grnndson. 8, » >. Iii» Art. 327337. -ro. (S.n.Aintsrcchm"^

Landvogtci Murtcn. «»»««, Art. 417 421. «. (S.n.AmtsrcchwW

Confervnz der Städte Zürich und Schaffhausen.

Neftenbach. 2. Oktober (22. September a. K.).

Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. löv. kol. Zss.

Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister; Hans Heinrich Rahn, gemeiner Klöstermann; Johann Ludwig Schneeberger, Zeugherr. S ch a f f h a u s e n. Johann Jakob Ziegler, Dr^Statthalter; Eberhard Jmthnrn, Seckelmeister und Pannerherr; Stephan Spleiß, Zeugherr; Joh»^Mäder, Klosterschreiber.

Schaffhauseu wünscht, daß die jahrliche Steuer von 50 fl. für das Kloster Allerheiligen,auf der Couserenz vom 27. April d. I. vereinbart worden ist, noch etwas vermindert und zwischenals einem obrigkeitlichen Stand und den Verburgerten der Stadt Zürich etwelcher Unterschied beobachtewerde. Zürich antwortet, daß Schaffhauseu in Bezug auf die Steuer bereits milde gehalten sei. ^läßt es schließlich bei dem vorigen Abschied bewenden, welchem die Form eines Vertrags gegeben und derzwei gleichlautenden Briefen ausgefertigt werden soll.'") I». Um seine Gefälle im Gebiet von Zürich et^zu vermehren, da die auf dem Neichsboden gelegenen dermalen ausbleiben, wünscht Schaffhausenjährlichen Zehntenverlcihuugen daselbst, wie dieß von Zürich auch geschieht, von der Canzel verkünde» ^lassen. Zürich redet über die Befuguiß dafür nicht viel, stellt aber vor, daß eine solche Aenderung ^den Unterthaueu allerlei Gedanken und für Zürich Ungelegenheit zur Folge haben möchte, indem versehtdene Prälaten, die von Alters her ihre Zehnten leidlich verliehen hätten, nachfahren könnten. Schaffhn"f^würde auch schwerlich mehr so gute Frucht erhalten, und es könnte solches bei dem Laudvogt zu Kyb»^'der dabei auch mitinteressiert sei, Anlaß zu schlechter Nachbarschaft werden. Schaffhauseu fragt an, "nicht vermittelst der Zehuten, die es dem Landvogt zu Kyburg jährlich verleihe, mit Zürich ein Verkonuinwgemacht werden könnte, worin die jährliche Gutsteuer auch begriffen wäre. Zürichs Gesandtschaft ni»»^den Vorschlag ack oelsrönckuin und wünscht zu vernehmen, was Schaffhauseu von dem betreffendenten zu Kyburg, Brünggeu, First und Ettenhausen nach Abrechnung der Gutsteuer noch hinaus verlangtwürde. Schaffhauseu erklärt sich bereit, die Zehnten nach Abrechnung der Gutsteuer und mit befand^'Entrichtung der Quart davon, welche dem Stift Zürich gehöre, um 40 Stück Kernen jährlichen Zinses dc>Stadt Zürich zu überlassen, mit der Erläuterung, daß es in Fehljahren nicht bei diesem Zins verbleibtsondern deßhalb ein besonderer Vergleich gemacht werden solle. Der Vorschlag wird in den Abschied gf'nommen. v. Schaffhauseu besorgt, es möchten andere Obrigkeiten außerhalb der Eidgenossenschaft Vorthsdaraus ziehen, daß es sich von der Stadt Zürich besteuern lasse, und es in ähnlicher Weise belegen. ^bittet deßhalb, ihm in solchem Fall mit Hülfe an die Hand zu gehen. Man stellt ihm diese in Aussig