1290 September 1643.
die Capuciner nicht mehr leiden. Sic fügt bei, daß man ihr schreibe, dieser Entschluß der Ehurer sei d»^die Verhetzung vvn Seite der Zürcher herbeigeführt worden. Die Gesandten kommen überein, vorerst ^Ermahnungsschreiben an die III Blinde zu erlassen und dem Bischof und seinen MitinteressiertenKenntnis; zu geben, und dann, um diesem Schreiben größern Nachdruck zu verschaffen, wenn es nöthigsollte, eine Gesandtschaft in der katholischen Orte Namen abzuschicken, zu welcher Lucern, Uri und Sch"'-'je ein Mitglied zu stellen habe. Dem Nuntius wird seine Mittheilung verdankt und ihm von dem gef»^'Entschlüsse Kenntnis; gegeben. «. Der spanische Ainbassadvr Casati verlangt eine Antwort auf daslangst aus Befehl des Don Francesco di Melo, Gubernators und Generals in den Niederlanden a»verbündeten Orte abgeschickte Schreibe;;, in welchen; ernste Klage über das in französischen Diensten bcsi^liche Kriegsvolk geführt wird, das sich allerlei Uebertretungen zum Nachtheil der spanischen Unterthane»Lande zu Schulden kommen lasse. Wein; auch Uri über dieses Schreibe;; noch nicht zu Rathe geg»'^ist, so das; man in; Namen sämmtlicher Orte Autwort geben könnte, so ergibt sich doch aus den eröff»^'Meinungen, es sei immerhin der Wille der Obrigkeiten gewesen, daß sich die Ihrigen in den Schranke» ^Instruction und Capitulation halten, und daß schon Strafen gegen Fehlbare in Anwendungseien. Jede Obrigkeit hat dafür zu sorgen, daß künftig dergleichen Uebertretungen der Capitulation,nur einen defensive;;', keinen offensiven Charakter habe, bestraft werden; ihr steht es auch zu, über das t-und Lassen der Ihrigen zu inquirieren und nach Gutbefindeu zu procedieren. «?. Es wird ein Sch^,des neu angelangten Gubernators des Herzogthums Mailand mitgctheilt. Ihn; gegenüber wird der 'ausgesprochen, das; den darin enthaltenen Vertröstungen die Verwirklichung folgen und den eidgenösstb"Kriegsleuren nichts gegen das Bündniß zugeinuthet werden möchte. De»; Ainbassador Casati wird die ^abschiedung über beide Punkte zur Kenntnis; gebracht. «. Um der Unordnung und JnforiftalÜ^ 'steuern, mit welcher die Pässe mißbraucht und Vvlkswerbungeu und Ergänzungen der Fähnlein volWwerden, wird beschlossen, an die Landvögte den nachdrücklichen Befehl zu erlassen, endlich den desMerrichteten Abschieden zu Vermeidung der Ungnade nachzukommen, t. Die Gesandtschaft von .spricht sich über die dermalige Lage der Dinge aus, welche nicht ohne Bedeutung für die Eidgenosse»!^sei, und macht auf zwei Erscheinungen aufmerksam, erstens was für große Aenderungeu in den alte»barschesten, den „Vorwehreneu" der Eidgenossenschast, sich vollziehen; zweitens wie man in unterschied»^Städten und Orten, welche durch die fremden Waffen überwältigt sind, mit der katholischen Religio»^gehe. Nachdem manche Mittel, diesen; zu begegnen, aber ohne Erfolg angewendet worden seien.Schwhz auch seine Zustimmung zu einer Gesandtschaft nach Frankreich gegeben. Wenn auch in;
der Zeit hierin sich Zwiespalt erhoben habe, sei es doch der Ansicht, daß man die Sache nicht falle»und die Gesandtschaft abschicken sollte. Bei der Berathung über diesen Antrag stellt sich eine Versch»^heit der Ansichten heraus. Wenn aber auch Lucern, Schwhz und Unterwaldeu in dein, was sieBaden erklärt haben, von den andern Orten abweichen, so will man darin doch nicht eine gänzliche 4-nung erblicken. Uri, Zug, Freiburg und Solothurn werden nun ersucht die bestimmte ErklärungHerren und Obern Lucern beförderlichst zuzuschicken. Die übrigen drei Orte halten die dermaligen .3^stände für eine passende Gelegenheit, an; königlichen Hofe zu tractieren. A. (S. u. Mendris.)
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenhcitcn:
Laildvogtci Mendris. Art. 340. Geistliche Orden, Kloster.