1282
Juli und August 1643.
Geineineidgcnvsstsche Jahrrcchimngstagscchung der XII! Ortenebst Abt und Stadt St. Gallen.
Baden. 1K43, 3. Jnli bis I. August.
Staatsarchiv Zürich. Lest. XII. IM. t'ol. KS. Staatsarchiv ,Luccr». Msch. üv anno MS. Band XXXIII. tol.ies.
LanScSnrchiv Schwyz.
Gesandte: Zürich. Salvmou Hirzel, Bürgermeister; Johann Rudolf Nahn, Statthalter.
Johann Rudolf Willading, Venuer und Zeugherr; Zluton von Graffenried, Venner. Lucern. ^Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pa>'^Herr. U r i. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landaminann und Panncrherr; Jakob Stadler, des 3!^'''S ch w h z. Johann Sebastian Abhberg, Landaminann; Gilg Betschart, Landsfähnrich und desUntertvalden. Arnold Stultz, Landammann; Johann Weingartcr, Seckelmeister, beide von ^walden. Zug. Beat Zurlauben, Ammaun; Wilhelm Heinrich, Alt-Amman. Glarus. Johann Heins"Elmer, Landammann; Kaspar Küechli, Statthalter. Bafel. Johann Rudolf Fäsch, Bürgerin^Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Rudolf Weck, des 3^,Solothurn. Johann Schwaller, Venner; Mauriz Wagner, Seckelmeister und Bauherr. Schn^Hausen. Johann Jakob Ziegler. Statthalter; Emanuel Stimmer, Seckelmeister. Appenzell. 3'^Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Zellweger, Landanunann, von Außcrrhoden. Zlbt^^Gallen. Marx von Ulm, Hofmeister. Stadt St. Gallen. David Kunz, Schaffner >md ^Raths.
i». Eidgenössische Begrüßung. — Auf den Anzug Lucerns wird berathen, tvie die so nahe cm ^Grenzen liegenden Zlrinecn zu Verhütung großer Theuerung und anderer Ungelegenheiten entferntkönnten. Es wird unter Anderm bemerkt, das beste Mittel, die Theuernng zu verhüten, wäre, wenn ^Kriegsvölkern keine Victualieu verabfolgt würden. Zürich und Schaffhansen entschuldigen sich hwuwst ^sie der französischen Armee Proviant um Geld bewilligt haben; ein Gleiches sei andern Armeenfrüher auch geschehen, und man habe den Kauf nicht wohl abschlagen können, zumal da desteu Königs Ambassador und der General Guebriant darum angehalten hätten. Es wird an den Gcm ^geschrieben und derselbe unter Angabe der Motive ersucht, seine Armee von den eidgenössischen GreM'"^entfernen. Der General stellt in seiner Antwort seinen Abzug in Aussicht. In wenig TagenAufbruch wirklich. ?». 1) In Bezug auf das Müuzwesen läßt mau es bei der 1638 gemachtenund Ordnung verbleiben. Demgemäß sollen die Münzen überall geschlossen bleiben und die SortcM^.höher, als sie in besagtem Jahr taxiert worden sind, gesteigert werden. Fremde Münzen unter demtheil des Neichsthalers und andere schon früher verrufene sollen verboten sein und das leichte Geld ^ ^anders als bei March und beim Gran, wie auf letzter Jahrrechuuug verabschiedet worden ist, einge»^"und ausgegeben werden. Der eigennützige Aufwechsel ist zu verbieten. Den Landvögten wirdKenntniß gegeben mit dem Befehl, streng darauf zu halten. Bern, Frciburg und Solothurn vcr ^ -bei ihrer Ordnung, weil sie wegen ihrer Nachbarschaft nicht anders können. Basel entschuldigtes sich nach seiner Nachbarschaft richten müsse. 2) Eine allgemeine Ordnung, betreffend das ^aufzustellen, wird wegen der ungleichen Verhältnisse in den verschiedenen Orten nicht für möglich mm