April 1643'
1277
Conferenz von Zürich und Schaffhauscn.
Neftettbach. l«43, 27. April (17. a. K ).
Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. 150. t'ol.ei.
Gesandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Bürgermeister: Hans Heinrich Nahm, gemeiner Klostcrob-""un; Johann Ludwig Schnceberger, Zeugherr. ^ Schaffhansen. Johann Jakob Zicglcr, Dvctvr,^atthalter; Hans Wilhelm Ziegler, Obhcrr; Eberhard Jmthurn, Scckelmeister; Stephan Spleiß, Zemcherr-^ehann Mäder, Klostcrschreiber.
i». In Betreff der Gntstener, welche Zürich seit 1628 ans das Vermögen seiner Bnrger in seinem^"zen Gebiet, auch ans die Gefälle, welche auswärtige Klöster in seinem Gebiete haben, gelegt hat, welchedas Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen und der Abt von St. Gallen zu zahlen sich bisher gewei-^ hatten, wird von den Gesandten nachfolgender Vergleich auf Gefallen der Obrigkeit hin gemacht:^fffhauson soll Zürich für seines Klosters Allerheiligen Gefälle und Einkommen zu Jllnau jährlich 50 fl.
6 Steueranlage entrichten.. In dieser Steuer sollen die übrigen Gefälle des Klosters Allerheiligen, desEttals und anderer Aemter inbegriffen sein. Falls Schaffhausen künftig noch Anderes als Donation oderandere Weise zufallen sollte, behält sich Zürich den Bezug der Steuer davon vor. Die bereits cinge-^ttincnen 600 Gulden sollen von der seit Creiernng dieser Steuer jährlich zu 50 Gulden zu berechnendenabgezogen und Schaffhausen nicht mehr Steuern angerechnet werden, als der Bürgerschaft" Zürich. Auch bei etwa eintretender Aenderung der Steuer soll Schaffhausen den Bürgern Zürichs^uhgehalten werden. I». Schaffhansen ersucht Zürich, ihm den Nengrützehnten zu Klcin-Andelsingcnsti'i-da seinem Kloster Allerheiligen wegen des Collatnrrechtes alle Nengrüt im ganzenZiixv ^ Z^cmwg sAon und es sonst kein anderes Einkommen zu Erhaltung der Prädicanten daselbst habe,ii, ^ ^dert, sein Siechenhaus an der Spannweid habe von Alters her den großen und den kleinen ZehntenI adelfingen gehabt und denselben, sowie verschiedene Nengrützehnten ohne Einsprache bezogen. Die Nen-
Zehnten zugehörig und Zürich beziehe wegen des Collatnrrechtes nir-^ ^ das Nengrüt. Schaffhausen möchte sich mit dem gemeinen Zehntenrecht und den Landcsbräucheuwogegen man das Kloster Allerheiligen auch bei seinen Rechten ruhig verbleiben lassen wolle,o.^^usens Gesandtschaft nimmt dieß in ihren Abschied, v. Zürich beschwert sich über verschiedene^^^'ungen und übergibt ein specificiertcs Nerzeichniß mit dem Ersuchen, von solchen Neuerungen^ Gesandten von Schaffhansen, bisher ohne Kenntniß von diesen Zollsneuernngen, nehmen das
die Zu Händen ihrer Obrigkeit in den Abschied und erklären sich des Knpscrzvlls halber dahin, daßge_ ,^'ller der Stadt Zürich denselben nicht zu bezahlen haben, und daß es in Betreff des Salpeterzollcsdem Zcugamt der Stadt Zürich die Bewandtniß habe, daß selbiges durch seine bestellten Leuteptter kaufen und zu Schaffhansen ohne Zoll durchführen könne. «I. Zürich begehrt, daß die „Züge",sch . ^u seine llnterthanen bisher zu Schaffhansen beschwert worden seien, zur Erhaltung guter Nachbar-yZ abgeschafft werden. Die Gesandtschaft Schaffhausens erwidert, daß dieß bereits geschehen sei.sch . ^"dieselbe eröffnet, daß in Folge der von Zürich erhaltenen „Considcrativn", betreffend die Gesandt-'hte Frankreich, und weil seit der Tagleistnng zu Baden die Sachen sich um Vieles geändert hätten,^rren und Obern der Ansicht seien, daß man dieselbe entweder gänzlich einstellen oder sich zuvor