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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1237
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April und Mai 1642. 123^

W'er erhält von dein Stift das Lehen mit der Vertröstung, daß man den Grundzins von beiden Mühlen^Manschen geneigt sei, nur sei es noch um einige Kosten zu thun wegen der Bewilligung, die hicfür vongeistlichen Vicar eingeholt werden müsse. «. (S. u. Thurgau.) «I. Von Schasfhausen wird das'Mumcnt des zwischen ihm und Stein 1622 geschlosseneil Vertrags, betreffend die Propstei und VogteiEgenhausen, als verfälscht von der Hand gewiesen. Da die Abgeordneten von Stein den Befehl haben,^ Vertrags sich nicht zu begeben, bleibt die Verhandlung erfolglos, v. Schasfhausen beklagt sich/gen zu Steiil vorgenommener Zollstcigcrungen. Nach scharfen Bemerkungen von beiden Seiten wird auch^ Punktes halber nichts ausgerichtet, t. Schasfhausen beklagt sich, daß zu Zürich bedeutende Zollstci-^»gen vorgenommen worden seien. Zürichs Gesandte antworten darauf. In Beziehung auf den"grntzchutcn zu Kleinandelfingen bemerkt Schasfhausen, derselbe sei ihm leider früher entzogen und der^ Zürich für ihren achten Theil des Klosters Paradies zugeeignet worden. Es sei Schaffhausen ebenso. . »u glauben, wie dem Untervogt Müller zu Andelfingcn, und man werde es künftig nicht mehr leiden,Zürich Nichter und Partei zugleich sei. Zürich verweist Schasfhausen in Bezug auf sein Richteramt^ die Briefe. Schasfhausen bemerkt schließlich, man könnte diesen Punkt auch nach Baden schlagen; seine^ Weit werde aber noch eine schriftliche Erinnerung an Zürich abgehen lassen. «5. (S. u. Thurgau.)' ^'u Abt zu Petershausen werden durch die zürcherischen Gesandten verschiedene Beschwerden und Be-^ steunschen Unterthanen zu Ramsen mitgctheilt. Dieselben wünschen unter Anderm, daß ihnen""d 1633 verfalleile Bodenzins, den sie den Schweden hätten ausliefern müssen, gänzlich erlassen^ ^ ^ ebenso einigen Nachlaß bei den während des Kriegs aufgeschlagenen Zinsrcstanzcn. Der Abt ant->»Uz^ Vezug ans die meisten Ansuchen günstig. ». Bei dem Abt von Petershanseil wird die Anstellung^ulcirierung eines eigenen Prädicanten für die, welche die Mehrzahl der Evangelischen zu RamsenHelm' Mannschaft Steiil zugehörig sei, befürwortet. Der Abt erwidert darauf, ohne Consens dernämlich des Hauses Oesterreich und des Bischofs von Constanz, könne er sich darüber in keine^^on einlassen, da die Religion nicht der Mannschaft, sondern der Hoheitanhange", d. i. dein HauseW die Erzherzogin Claudia bewillige, daß eiu Prädicant eingesetzt lind daß wegen dessen Unter-

Ic» ^ ^^ert werde, so möge er es wohl leiden. Ic. Zürich bringt bei dem Abt von Pistershausen dieMierPe Verhandlung zur Sprache, betreffend die seinem Kloster St. Georgen zu Stein zuständigencr/s^ Einkommen. Es sind dcßhalb in den Jahreil 1550, 1557 lind 1583 interimswcise Verträge^ W worden. Zürich wünscht, daß zu endlicher Erledigung dieser Sache eine Confercnz stattfinde.^ülat antwortet, das Gotteshaus sei ein Lehen des Bischofs zu Bamberg, ohne dessen Consens ereh nicht schwächeil dürfe, stehe auch unter dem Schirm des Hauses Oesterreich, von wo der Consens,^lls erfolgen müsse. Zürich möge sich an den österreichischen Plenipotcntiarins, Freiherr,! von Schiller,. M den Bischof von Constanz wenden, ihm aber die Verträge in Abschrift zuschicken. Zürichs Ge-sagt Letzteres zu. 1. Die beiden Punkte betreffend die Religion zu Ramsen lind die steinischenGotteshans Pistershausen innc hat, werden dem Bischof von Constanz, auf den sich derh ' ^ zu Petcrshausen berufen hat, vorgetragen, mit der Bitte, den Prälaten zu einer freundlichen Ver-heiz ""3 darüber zu veranlassen, widrigenfalls man auf andere Mittel denken müßte. Der Bischof ver-schriftliche Resolution Zürich zuzusenden. 1». (S. u. Thurgau.) 1». Weil die allgänischcnder^.Whaben sollen, das Geld herabzusetzen, namentlich den dicken Pfenning auf 5 Batzen, wie dann" "Wag zu Radolfzell bereits geschehen ist, so fragt der Bischof von Constanz an, ob in der Eidgc-