11lich versammelt haben, um durch eine milde Ein-richtung den Nothleidenden dieser Hauptstadteine gütige Aufhilfe vermittelst der allgemei-nen wohleingerichteten Beyträge zu verschaffen.Unter Genehmigung und Begünstigung einerhohen Landesregierung werden die Befördererund Verwalter dieser Armenpflege Alles aufsBeste anordnen, um durch eine weise und ge-wissenhafte Verwaltung der Beyträge die un-vermögenden auser Stand zu arbeiten gesetzten Armen zu unterstützen; hingegen auch denArbeitsfähigen Gelegenheit und hinreichendeArbeitsmittel zu verschaffen, sie von demMüssiggange und dessen leidigen Folgen zweck-mäßig und wirksam abzuhalten, und hiemitdas Wohl des Staates dauerhaft zu gründen.Was dieses eben vorzüglich bewirket, istdie in jeder bürgerlichen Gemeinde so noth-wendige Arbeitsamkeit, die durch diese Armen-pflege befördert wird. Die so sehr erforder-liche Betriebsamkeit muß in einem Staatenothwendig zurückbleiben, wenn keine Armen-anstalten sich darin befinden. Armen, dienoch Kräfte zu arbeiten haben, müssen durchöffentliche Verfügung dazu angehalten wer-den, wenn das gemeinschaftliche Wohl nichtaufgehalten werden soll. Sobald der Dürftige,der noch arbeitsfähig ist, lange Zeit nicht be-
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Fünf Predigten zur Empfehlung der neu errichteten allgemeinen Armen-Versorgungsanstalt
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