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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Deccmber 1641.

Kriegsvolkes außerhalb Frankreichs expediert worden seien. I». Der französische Ainbassador soll ersuchtden, bei Hof dahin zu wirken, daß die Bezahlung der Regimenter mit mehr Gewissenhaftigkeit geschehedaß die ausstehenden Pensionen, Contracte, Fried- und Vereinignngsgelder, wenn nicht ganz, so doch ^weise entrichtet werden. Man soll ferner von dem Ambassadvr zu vernehmen suchen, warum die ba ^Vundcsernenernng versprochenen 466,666 Kronen so lange nicht entrichtet werden. — Es wird auch die Ä»Ngeäußert, man sollte, falls der Aufbruch bewilligt würde, bei dem Ainbassador um Erhöhung des Soldesdie neuen Obersten und Hauptleute anhalten. Es wird aber im Hinblick auf frühere Fälle ^diesen den Abschluß der Capitulationcu mit dem Ambassador zu überlassen. 5. Der Ainbassadorden Ausschüssen, er bedauere, daß man den Aufbruch nicht ohne Weiteres bewilligt habe; es werde das st»Credit bei Hofe schaden und ihn untauglich zum Dienste des Königs machen, sowie den Eidgenossen nützlichezu leisten. Was den Anfang des Waffenstillstandes betreffe, so werde derselbe entweder von der Expedits ^Schreibens, welches die acht Orte an den König gerichtet haben, oder von dem Datum der königlichen Ä»an gerechnet werden. Weil der König den Waffenstillstand von der Willfahrung des Aufbruchsmache, sei zu hoffen, daß er sich auch zur Wicderaufrichtuug der Neutralität Burgunds verstehenDem Bischof von Basel seien von den begehrten drei Schlössern zwei restituiert, das Einkommen völlig ^abfolgt und für die Eisenschmiede das augeboten worden, was früher die Admvdiatoren jährlich davo»richtet hätten. Die Cvntribution werde den Unterthanen unter obwaltenden Umständen schwerlichwerden. In Bezug auf die Zollsteigerung, die Erlegung der Pensionen u. s. w. macht der Ainbassadorläufig auf die große Last aufmerksam, welche die Erhaltung so vieler Armeen dem König auferlege,aber seine guten Dienste, um die Befriedigung der Ansprüche der Orte herbeizuführen. Ir. Man läßt de»'bassador mittheilen, daß der Waffenstillstand anfangen solle, sobald die Bewilligung des Aufbruchs von ^oder den meisten Orten zu Solothurn eingelangt sei, worauf mau den Burgundern davon durcheigenen Boten Kenntniß geben werde. Damit der Krone Frankreich von Seiten Burgunds keingegeben werde und die Hoffnung zu Wiederherstellung der Neutralität sich nicht zerschlage, wird a»Gubernatvr und das Parlament zu Düle nachdrücklich geschrieben, .sie möchten alle Feindseligkeiten^^.Frankreich, das Bisthum Basel, das Elsaß, Sundgau und andere benachbarte Länder alles Zu-sagen. I. Etliche Orte deuten darauf hin, daß die eidgenössischen Völker in des Königs Diensten duzen Frankreichs überschritten, an die Bestimmungen des Bündnisses sich nicht gehalten, ihren 6id ^beobachtet und darum sträflich gehandelt hätten; andere interpretieren die Sache milder. — Einhe^ ,beschlossen, dieß in den Abschied zu setzen, damit die Obrigkeiten darüber nachdenken und ihreauf nächste Tagsatzung deßhalb instruieren können und endlich der Verbitterung und der Übeln ^ein Ziel gesetzt werde, n». (S. u. Vier cnnetbirg. Vogteien übcrh.) i», «. (S. u. Luggarus,) V'bittet um ein Jntercessionsschreiben an den Gubernator von Burgund für seinen Bürger Onofrio -dessen Eisenschmiedcverwalter zu Sagey, Christoph Stoffel, sammt seinen Arbeitern von den Juristeinige Zeit her viel Ungemach erlitten habe. Dem Ansuchen wird willfahrt. Solothurn ^mals um ein Schreiben an den Prälaten zu St. Blasien für seine Burger Junker Hauptmann I»von Noll und Mithaften, wegen ihrer Forderungen fiir geliehenes Geld. Dasselbe Ansuchen F

Lucern und andere Orte für die Ihrigen. — Es wird nochmals ein nachdrückliches MahnungsjcP^ ^den Prälaten erlassen, in welchem ihm angedeutet wird, daß man, wenn nicht Bezahlung erfolge, 'in der Eidgenossenschaft liegenden Güter greifen und. dein Recht seinen Lauf lassen werde.