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Decembcr 1641.
Schönau, svdann den spanischen Ambassador Casati und die Antwort des Cardinals Jnfante auf das jüngstvon Baden aus an ihn abgegangene Schreiben angehört und sich besprochen hat, für nöthig befunden, in dadermaligen Zeit mehr denn je zusammen zu halten und einig zu sein. Die Herren und Obern werden, daeben ein Entschluß über die vom Ambassador begehrte Werbung nicht vermieden werden kann, ihresandten auf die Tagsatzung zu Solothurn so instruieren, daß vor Allem das Interesse der Ortetigt wird, und daß der Ambassador vorerst erkläre, worin, in was für einer Form und wie weit der Köwgin Betreff der auf etlichen frühern Taglcistungen gestellten Begehren gratificiert habe. Erhält nnn>hinreichende Versicherung und sieht man die Verwirklichung dessen, wofür man schon oft vertrösteworden ist, so wird auch vernünftiger Weise von Seite der Orte eine solche Erklärung gegeben wei'd^'„die vor allen unfern Stünden bestehen und haften möge". Die Gesandten Lucerns lassen sich dahinnehmen, daß ihre Herren und Obern es nicht für anständig erachten, einen andern Befehl nach Solothn"'zu geben, als blos das Begehren des Ambassadors anzuhören. Was aber zum Besten Burgunds und ^Bischofs von Basel zur Sprache kommen wird, werden sie bestmöglichst unterstützen. U. Der Nunü^Scotti zeigt seine Beförderung an die Negierung der March an und versichert die Orte seiner fortgesiist^Affection. Beantwortung und Gratulationsschreiben durch Lucern. I». (S. u. Bellenz :c.) » ^Lauis.) It. (S. u. Freie Aemter.) I. (S. u. Bellenz zc.) »». Der Nuntius beklagt sich in ei»^Schreiben, daß Obwalden dem Hauptmann Müller zugelassen habe, eine Compagnie „aufzubrechen",selbige zum Nachtheil des apostolischen Stuhles nach Italien zu führen; ferner, daß in den Nogteien Baund Thurgau sich eine Person befinde, welche zu ebendemselben Zwecke Soldaten werbe; die Obrigka^möchten gegen dergleichen Personen mit ernster Strafe einschreiten. Obwalden läßt man durch seü^sandten bitten, den Hauptmann Müller von seinein Vorhaben abzumahnen; den Landvögten der Grafb^Baden und des Thurgaus wird befohlen, keine Werbungen, unter was für einein Vorwand sie bctni!würden, zuzulassen. Der Nuntius wird von diesem Beschlüsse in Kenntniß gesetzt, i». Die ^der im Namen der katholischen Orte an das Gotteshaus Eiusiedeln und nach Schwyz abgegangenensandtschaft wird verschoben, der Nuntius gebeten, einstweilen mit aller Exemtion inne zu halten. 3"^^wird für zweckmäßig erachtet, auch die übrigen katholischen Orte von der Sache in Kenntniß zu setzen, dain Solothurn eine freundliche Besprechung stattfinden könne.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhcitcn:
Landlsraffchaft Tliimzan. !».. Act. 510. Locales. «. Art. 148. Abzug.
Grafschaft Baden. I». Art. 5t). Straßen. <!. Art. 71. Auslände mit Bern.
Laudvvlitci Freie Aemter. It. Art. 77. Polizeiliches.
Landvogtei Lauis. ii. Art. 248. Verhältnis! Z .Bischof v.äomo.
Bogtci Bcllcnz :c. I», I. Art. 1087, 1088.
ÄS».
Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIll Orte.
Solothurn. 1641, 9. bis 12. December.
Staatsarchiv Zürich, (lest. Xll. I4!1. tut. 2Vt>. Staatsarchiv Luccrn. Absch. <I« anno UM. Bd. XXXI. toi. SSi. ^
Gesandte! Zürich. Hans Jakob Leu, des Raths; Salomou Hirzcl, PannervorträgerRaths. Bern. Hans Rudolf Willading, Venuer; Vincenz Stürler, des Raths. Lucern.