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Juni und Juli 1641,
wird darauf angetragen, daß in Beziehung auf das Fahren und Karreu au Sonntagen in der Eidgeiwss^'schaft eine durchgängig gleiche Ordnung aufgestellt werden sollte, besonders darüber, zu welcher Stunde »»dmit welchen Idaaren man nach Beendigung des Gottesdienstes und der Predigt das Fahren gestattenBarn bereinigt sich dahin, dast zwölf Uhr die rechte Stunde wäre, wonach sich aste Fuhrleute richtekonnten. — Es wird dieß in den Abschied genomnien, damit die Obrigkeiten sich erklären und eine g""^same Uebereinkuuft zu Stande komme, (S. u. Thurgan.) xx. (S. n. Sargans.) vv. Der franD^Ainbassadvr^übergibt eine „Verfassung" desjenigen, was während dieser Zeit mit ihm verhandelt word"'ist, und begehrt deren Aufnahme in den Abschied. 55. (S. u. Rheinthal.) »»». Der GesandteAppenzell-Außerrhoden erklärt Anfangs, sich laut seiner Instruction nicht an den Beschluß anschlichzu können, daß, wenn Frankreich in Betreff der Neutralität Burgunds eine abschlägige Antwort gebe, d"-eidgenössische Kricgsvvlk heimbcrufen werden sollte, läßt sich aber endlich, damit von seinen HerrenObern keine Sönderung eintrete, zum Anschluß bewegen. »»KI». HS. u. Luggarns.)
Verhandlungen der katholischen Orte.
«v«. (S. u. Thurgan.) In Folge des Ansuchens des Bischofs von Basel, der Verwende
des Nuntius und der kaiserlichen Abgeordneten wird im Namen der XIII Orte bei dem französischebassador nochmals um Restitution des Bischofs ersucht. Dieser auwortet so, als sei er bereits restitni^'jedoch dringt man darauf, daß die Restitution vollständig durchgeführt werde. Es wird dein BischofKenntnis; gegeben, vvv—uiiili»». (S.. u. die betreffenden Vvgteien.) Die Gesandtschaft ^
Schwhz läßt sich vernehmen, daß der Nuntius, wie sie höre, wider ihre Herren und Obern etwasbracht habe. Sie protestiert gegen dasselbe in bester und kräftigster Form.
Man sehe auch im Abschnitt- Hcrrschastsangclegenhcilcn!
Landgrafschast Thnrgau.
7.
Art. 17.
Beamte.
vt!«.
Art. 507.
Locales.
Gotteshäuser, Kleb''
NN.
„ 121.
Leibeigenschaft und Fall.
I»I,I».
,, 437.
I»I».
., 145.
Abzug.
iii.
„ 345.
Ncligionssachen 's'Gotteshäuser,
<;<?.
„ 77.
Verkauf von Gcrichtsherrschaftcu.
liltlt.
., 489.
Ii.
„ 49.
Gerichtsherren und ihre Rechte.
III.
„ 346.
Ncligionssachen
nrr.
„ 18.
Amtsrechnuug.
Landvogtci Nheintlial.
v«.
Art. 163.
Locales.
,»I».
Art. 180.
Personelles.
41.
., 55.
Gerichtswesen.
75.
„ 107.
Wcinlauf.
SN-
„ 7-1.
Abzug.
INUIIN. 112
Glanbcnssachcn
il».
„ >58.
Localcs.
Grasschaft Sargans.
V.
Art. 32.
Jnstizsachcn.
Art. 58.
Zoll »nd Geleit-
n.
4.
Verwaltung im Allgemeinen.
XX.
„ 59
Zoll und Geleit-
X.
„ 8.
Verwaltung im Allgemeinen.
Lehen-n .Z-h"t "'l^"'
Grafschaft Bade».
n.
Art. 68.
Anstände mit Bern.
27.
«I«l.
„ 97.
Kricgssachen. '
ii,i.
Art. 147.
Inden, Zigeunct-
Landvogtei Freie Aemter.
s.
Art. 50.
Jnstizsachcn.
««».
„ >28.
Kricgssachen-
«I«I.
„ 5l.
Jnstizsachcn.
„ >29.
Kricgssachen-
INI».
,, 127.
Kricgssachen.
Landllogtci Lanis.
ovo.
Art. 72.
Jahrrcchnnng.
Luggarus und Mainthal.
<».
Art. 34.
Verschiedenes.
Landbogtei LiilMrns.
Art. 79.
Jnstizsachcn.
eil.
„ 66.
Jnstizsachc"-
, I»I»I» aus dein Aarauer-, «v«—i»»»» aus dem Lucernereremplar.