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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni und Juli 1641.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

LlUldvogtci Lauis. Art. 122. Justizsachcn. I». Art. 123. Justizsachen.

Landtiogtei Luggarus. <!- Art. 63. Privilegien X. v. Art. 78. Justizsachcn.

«». „ 67. Justizsachcn ?c. t. „ 54. Grcnzstrcitigkeitcii.

sss.

Gemeineidgenössische Jahrrechnnngs-Tagsatzung der XIII Orte.

Baden. 1V4I, 30. Juni bis 23. Juli. .

Staatsarchiv Zürich. Esst. XII. IIS. t'ol. KS. Eidgenössisches Archiv in Aara». Gemeine eidg. Abscheide 'vom. IS.

Staatsarchiv Luccr». Absch. <Io anno Bd. XXXI. IVI. III.

Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Burgermeister: Hans Rudolf Rahn, Statthalter.

Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Venner und Zeugherr. Luc er». ^Vircher, Ritter, Schultheiß uud Stadthauptmaun; Heinrich Flcckeusteiu, Ritter, Statthalter und Pa»^,Herr. Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Niklaus Wipflc, des Itaths. Schwyz.

Helm Schorns, Landammann; Johann Schuler, des Raths. Unterwalden. Sebastian Wirtz, ^...ammann und Pannerherr; Heinrich Bücher, Scckelmcister, von Obwalden; Johann Walthart ^ 'Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Kaspar Blatt»^des Raths. Glarus. Johann Heinrich Elmer, Landammann; Kaspar Kücchli, Statthalter.

Johann Rudolf Wettstein, Oberstzunstmeister; Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Petersricher, Seckelmeistcr; Franz Peter König, genannt von Mohr, des Raths. Solvthurn. 3^Schwaller, Venner; Mauriz Wagner, Scckelmeister und Bauherr. Schaffhauseu. Johann MwBurgermeister; Georg Ott, Seckelmeistcr. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrh^Johann Tanner, Landamniann, von Außerrhoden.

Diese Tagsatzung ist in Folge des eingelangten kaiserlichen Schreibens um acht Tage auticipiert ^den. ». Eidgenössische Begrüßung. 1) Die kaiserlichen Abgesandten, Freiherr Anselm vonJunker Marx Jakob von Schönau, halten nach Ueberreichung ihres Credcnzschreibens einen weitlaul'^Vortrag des Inhalts, die Orte möchten der Krone Frankreich fürderhiu keine Werbungen gestatten/nicht zugeben, daß die eidgenössischen Völker offensiv gegen Kaiser und Reich gebraucht werden,

Feinden des Kaisers mitVictualien, Geld u.s.w. nicht Vorschub leisten; sie möchten sich auch dafürdaß die Werbung der Walliser für Frankreich eingestellt werde, sich bei Frankreich für die Ncstituierung ,Landschaften, Städte und Schlösser an den Bischof von Basel verwenden und nicht zulassen, daßwider Constanz etwas Feindliches vornehme. Bei dem guten Vorhaben, die burgundische Neutralitätherzustellen, möchten die Orte beharren. Sollte Frankreich von den Feindseligkeiten gegen Burgund/^..Vormauer der Eidgenossenschaft und des Reiches, nicht ablassen, so mochten die Orte ihr Volk inschen Diensten heimfvrdcrn. In einem Schreiben wird beigefügt, daß sie, die Abgeordneten, Befehl ^sich nicht zu entfernen, bis die Orte ihr Kriegsvolk' zurückforderten oder eine genügende Erklärungund die Gesandten, welche etwa ohne Instruction wären, dieselbe eingeholt hätten. 2) Burgu"^Abgesandte überbringen das Erbeinigungsgeld und eröffnen nach Ueberreichung ihres Crcditivs,möchten sich der Grafschaft Burgund in ihrem betrübten Zustand ferner annehmen, wie sie es im ^