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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1641.

er verfolgt werde, weil er den unbilligen Zumuthungen sich widersetzt, Ehr und Eid und was ihm ^Obrigkeiten befohlen haben, treu beobachtet habe, ja daß er wegen seines tapfer», standhaften und cidg^'uössischen Sinnes und Verhaltens sehr zu loben sei. Es wird daher beschlossen gehörigen Orts und name»»mdem dermaligcn Gubernator zu Mailand, Conte diSirvela, Kenntniß von dessen Unschuld zu geben. Zugleich mmhervorgehoben, wie, abgesehen von der schlechten Zahlung, einige spanische Minister sich spöttisch in Wort""That gegen die eidgenössische Nation benehmen und sich unverschämte Drohungen erlauben. Es wird daher d"Gelegenheit wahrzunehmen sein, wie man die dem Oberst Zweher gemachten Zulagen „reparieren" t'a»mdenn daß man einen Obersten auf diese Weise behandle, sei nicht zu dulden, damit die schlimmenquenzen nicht auf die Nation fallen. Die Sache sei keine Particularsachc, wie Lucern in dem Schreibemerke, in welchem es sein Ausbleiben entschuldige. I». Zu Betreibung der Forderungen, welche d"Obrigkeiten und das Regiment Zweher an die .Kammer zu Mailand haben, wird Bnrckhard Zum Br»»"^'Landschreiber von Uri, ernannt und mit Creditiv und Instruction versehen. Ihm wird der Auftrag crtM>'die obrigkeitlichen Forderungen und die des Regiments nicht gesondert zu behandeln. Der spanische Amt'sadvr, Graf Casati, wird ersucht, durch ein Schreiben seine guten Ofsicien für die Negoliation desschreiberS eintreten zu lassen und zu helfen der Eapitulation die richtige Auslegung zu geben. «. t)hätte gewünscht, daß Lucern die Original»'» der drei oben genannten Schreiben übergeben hätte. 2) In ^ ^der aus den 8. April nach Lucern ausgeschriebenen Tagsatzung sind einige Gesandte der Ansicht, ihre ^und Obern könnten Bedenken tragen, dieselbe besuchen zu lasse», andere aber, man dürfe bei den derma ^Zeiten keine Dissonanz zu Tage treten lassen. Mau stellt den Besuch derselben den Herren und - ^anHeim. «I. Die Herren und Obern werden „um Ertheilung dessen, so für Herren GeneralWcrd, wie auch Herrn General Horn durch die eidgenösische Lande zu ihrer Auswechslung begehrt wMsich zu verhalten wissen."

S5ZT5.

Conferenz der evangelischeu Städte und Orte.

Aaran. Ui4und «. April (26. und 27. März a. K.).

Staatsarchiv Zürich. XII. 149. I'ol. 54.

Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, Burgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter.Johann Rudolf Willading, Vcnncr; Vincenz Stürler, des Raths. Glarus. Johann Heinrich

Statthalter. Basel. Hans Rudolf Weitstem, Oberstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths.Hausen, vr. Johann Jakob Ziegler, Obherr; Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell. H»"-^weger, Landesbaumeister.

it. Nach vorhergegangener Verathung vergleicht- man sich der Stadt Constanz halberkatholischen Orten gegenüber sich dahin zu erklären, man wisse nichts davon, daß von jemandAnschläge gegen Constanz beabsichtigt werden; man sei Willens, die Erbeinigung und die hergebracht ^Nachbarschaft getreulich zu halten und in Beziehung auf Constanz, so lange es im alten Friede»-" ^Ruhestand verbleibe, zu Feindseligem niemand Anlaß zu geben. Wenn andrerseits auch verspreche»wider die Eidgenossen nichts Ungutes zu gestatten, so werde man dießeits dergleichen auch nichtsondern mit den katholischen Orten Alles vornehmem, was zu Abhaltung feindlicher Gewalt vom mdö