1150 August 1640.
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Couferenz von Lucern, Uri, Unterwaldeu, Zug, Freiburg und Solothurn.Lueern. 1L4V, 2t. bis 23. August.
Staatsarchiv Luccr». -lbsch. >le anno low. Bd. XXX. t'ol. l28.
Gesandte: Luceru. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß: Jost Bircher, Ritter, Alt -Schllltheiß ^Stadthauptiuanu; Heinrich Fleckensteiil, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann Ali der ÄlM 'Bauherr. Uri. Johann Stricker, Statthalter; Johann Joachim Püntiner, des Raths. Unterwal ^Sebastian Wirtz, Landammann inld Panilerherr, voii Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landa»'"'^und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Wilhelm Heinrich, Alt-A»"'^Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister. Solothurn. Mauriz Wagner, Bauherr. ^
Veranlassung zu dieser Conferenz ist die Beilegung des Streites zwischen Schwhz und Einsiedeln,wird ein Mahnungsschreiben des Nuntills verlesen und darauf für nothwendig erachtet, dieweil e»Zeit ist, zu helfen, vermittelnd einzuschreiten und nach dem Beispiel der Altvordern vorerst die GüttFreundlichkeit zu gebrauchen. Man erblickt das beste Mittel darin, von sämmtlichen Orten eineschaft an die Landsgemeinde von Schwhz abzuordnen und ihr ans Herz zu legen, daß sie dochzu der Sache reden lassen und die Freundlichkeit nicht von der Hand weiseil mochte. Davon wird ^0durch einen Läufersboten in Kenntniß gesetzt. Der Nuntius, dem man ebenfalls von diesemKenntniß gibt, wird ersticht, während der Zeit der Verhandlungen die Proceduren, die er sich vorgenw" ^zu sistieren. Schwhz entschuldigt sich in seiner Antwort, daß es nicht wohl thunlich sei, um diese 3^^,Landsgemeinde zu versammeln. Die Gesandten wiederholen in einem zweiten Schreiben ihreSchwhz, führen ihm zu Geinttthe, wie nothwendig es sei, daß die Sache nicht länger aufgeschobenlind ersuchen es, innerhalb drei bis vier Wochen eine Landsgemeinde zusainine>izuberufen,^uiiterdesse>' ^alle weitern Resolutionen und Exemtionen gegen das Gotteshaus einzustellen. Lucern wirdsobald eine willfährige Antwort eingetroffen seilt lverde, dieselbe sofort den Orten mitzutheilen, die ^ ^seitlichen Jnstrnctionen zusammenzustellen, damit die Gesandtschaft dann von Lucern aus nachgehen könne. Sollte eine abschlägige Antwort oder innerhalb einer bestimmten Zeit kein Schreibe» ^gen, so möge Lucern die fünf Orte zusammenberufe», um sich zu berathen, was weiter zu thnn .hdiesem Falle sollen die Obrigkeiten ihre Gesandten mit umfassender Instruction versehen,
Schwhz schuldig sein soll, dein Gotteshaus Einsiedeln gütlich oder rechtlich vor den Gesandten der rAantworten. I». Das vvn der Erzherzogin Claudia an die XIII Orte gerichtete Schreibeil, von de»>eine Abschrift eingeschickt hat, wird in den Abschied genommen. Dasselbe erklärt das Gerücht,man in Mailand beschlossen, Basel zu überfallen, als völlig unbegründet und der Erbeinigungwiderlaufend. Die Orte werden ersucht, ihre Erklärungen Darüber Luceru mitzutheilen. «. (S. u. "
«I. (S. u. Vier ennetb. Vogteien ül
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastsainzelegenheilenVier cniietb. Äogteicu iibcrh. «I. Art. 75. Handel und Verkehr.
Landliogtei Lauis. <?. Art. LSI. Locales.