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November 1638.
auf diese Hülfeleistung zu dringen und auf alle Mittel zu denken, selbige ins Werk zu setzen, wie es dc»hernach bei der gemeinsamen Berathung der burgundischen Sache sich gezeigt hat, daß die sieben ^glauben, die evangelischen Städte hätten sich Burgunds nicht ernstlich genug annehmen wollen. ^Concept eines Schreibens an die III Bünde in der vier Städte Namen wird angehört und geneh»"»Weil aber wieder ein Schreiben der Bünde gleichen Inhalts, wie das vorige, an die Gesandten derOrte gelangt und in gemeinein Namen wieder beantwortet worden ist, so wird dei? evangelischen Sta ^freigestellt, ob sie das früher an sie erlassene Schreiben noch besonders beantworten wollen, wie dichkatholischen Orte von jüngster Tagleistung von Lucern aus auch gethan haben, v. Zürich führt Beschs .gegen Schaffhausen, daß es einen seiner Unterthancn von Langwiesen nach Schaffhauscn citiert habc, ^er etwas erkauften Seewein durch euren ihrer Schiffleute den Rhein hinabführen, zu Langwiesen aus uund in sein Haus habe legen lassen. — Schaffhausen erwidert, die Citation sei nicht zum >3^der Bestrafung des Unterthanen von Langwiesen, sondern blos in der Absicht geschehen, um von ihm -zu erhalten, wie es mit dem Wein zugegangen sei, wie es eben bisher in diesen Landen Brauch gewesen si'daß man um Bericht und Kundschaft willen die Leute mit einander confrvnticrt habe. Der Schiffma>M, IBurger, habe den Wein wider ihr Gebot selbst gekauft, hernach, da er damit nicht habe fortkommen ^ 'denselben dem von Langwicsen verkauft, wofür er „gchandhabt werden solle". Der Zoll von 2 fl. auf ffFuder Seewein, welches durch ihre Stadt geführt werde, gelte allein für diejenigen, welche dergß'Mschlechten Seewein auf Gewinn und Fürkauf bei ihnen durchführen; diejenigen, welche obrigkeitlichehätten, daß solcher Wein zu ihrem eigenen Hausgebrauch diene, habe man bisher jeder Zeit ohueZoll passieren lassen. Hesingens spricht Schaffhauseil den Rhein und dessen Schifffahrt von seinerbis gen Dießenhvfen beiderseits ganz an. Es wird also in den Urbaren nachzuschlagen sein, obZürichs Landmarcheil sich auch, wie anderswo, bis zur Mitte des Rheines erstrecken. »I. St. Gallcu öwegen der Wiederbcgnadigung seines Bürgers Hans Jakob Kunz und seiner Ehefrau Sabina ^ ' xfolgendeil Bericht: Die Schlumpf habe sich vormals ungefähr 13 Jahre alt mit Wissen und Willcn >Mutter zll Nürnberg mit einem Soldaten oder Reiter verehelicht und sei hinweggezogcn. Gleichhabe ein Verwandter sie ermahnt, sich dieses Mannes zll entschlagen, da ihre Mutter zu Nürul^'g ,höchsteil Verdacht sei, daß sie sich zuvor mit diesem Soldaten auch leiblich vergangen habe. Die ^habc der Warnung nicht gefolgt, sondern innerhalb Jahresfrist mit demselben ein Kind erzeugt- ^Mutter sei hernach zu Nürnberg gefänglich eingezogen und wegen solcher Blutschande hingerichtet wM ^Als der Soldat und die Tochter dieß erfahren, habe jener sie verlassen aus Furcht, die Sache ^kundbar werden und er seinen Lohn auch einpfangcn. Es sei nicht anzunehmen, daß die Tochter von ^Thun ihrer Mutter nichts gewußt habe, da der Soldat lange bei ihnen gewohnt habe. Als h^'Kunz sich mit der Schlumpf habe verehelichen wollen, sei ihm dieß zu St. Gallen von geistlichen nnd " ^liehen Personell abgerathcn worden. Um Aergerniß unter der Burgerschaft zu verhüten, möchte »>nn ^bei der über diese Eheleute verhängten Ausweisung verbleiben lasseil. Wenn denselben oder ihren Kin^^,anderer Zeit und Gelegenheit etwas Gnade erzeigt werden könne, so werde mall sich dazu geneigtlassen, v. Wegen des früher von dem Grafen von Hanall gestellteil und erst neulich nach seinem A' ^von der Wittwe wiederholten Begehrens einer Geldanleihe vereinbart man sich auf 2000 Neichsthaler-und Bern sollen je 600 oder 700, Basel und Schaffhausen je 400 oder 300 Neichsthaler darschiehen ^dieser Beschluß der Gräfin von Zürich aus notificiert und dabei vic gemeine Obligation begehrt