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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1098
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1098 August uud September 1638.

Savelli aufgefangen habe, worin der Kaiser diesem befehle, falls er gegen den von Weimar glückliche"habe, Basel und Schaffhausen anzugreifen, sei der Wahrheit zuwider, indem der Kaiser allen XlH ^ ^wohl gewogen sei. Man möchte sich dafür bemühen, gedachtes Schreibeil im Original zu bekoi""""^,wolle alsdann den wahren Schlüssel senden und beweisen, daß es nicht also sei, wie Herzog Berichsgegeben habe. Die Sache wird in den Abschied genommen.

868.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn.

Brunnen. 133», 17. August.

ÄandeSarchiv Nidwaldc».

Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen ^Ritter, Landammann lind Landshaup^Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Heinrich Megnet, des Raths. S ch w y z. Mi ^Landammann; Diethelm Schorn», Alt-Landammann; Atartin von Nickenbach, Statthalter; Johan" ^Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, des Raths. Nivwalden. Kaspar Leu, Nittel, ^ammanil uild Landshauptmann; Jakob Stultz, des Raths.

Alis dieser Conferenz wird die Instruction für die Jahrrechnung zu Bellenz festgestellt.

!» Mk. (S. u. Bellenz.) I. (S. li. Engclberg.) ,»». (S. u. Bellenz rc.) i». Uri lvird gebet^''^künftige Zusammenkunft seinen Gesandten etilensatten Befehl" zu geben, daß der Streit zwischen NiMund Uri wegen der Landsteuer zu Ende geführt werden könne.

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangclegenhciten:

Bogtci Bellen; :c. 1K, m. Art. 987997.

Abtei und Thal EiMlberg. I. Art. S2.

8«5S.

Münzcvnferenz voll Zürich, Lucern und Schwyz.Bremgarten. 1333, 31. August.

Staatsarchiv Zürich. Kost, XII. 117. toi. düS.

Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Schneeberger, Zeugherr; Hans Heinrich Waser, Sta

Lucern. Leodegar Pfvffer, Jakob Hartmann. S ch w h z. Atichael Schorno.

z». Eidgenössische Begrsißlisig. Alan ist der Ansicht, daß eine rechte Neformierung und ^ ^der Münzen sehr ersprießlich wäre, daß sie aber wegeil der dermaligen Kriegsläufe an den Grenze"Verhältnisse in der Eidgenossenschaft selbst einstweilen nicht durchzuführen sei. Man nimmt dcßh"^Abschied, daß die Obrigkeiteil möglichst dazu behülflich sein sollen, den eigennützigen Aufwechsel, die 6"rung aller fremden und neuen Münzen und die weitere Steigerung der guten Gold- und Silbers"^ ^zuwehren. Dem Landvogt zu Badeil befiehlt man unter Anderm, bei dein bevorstehenden ZurzachO' ' ^ein getreues Aufseheil zu haben. Weil im römischen Reich die Dickpfenninge an etlichen Orten auf 22'/^an anderen gar auf 20 herabgesetzt worden sind und selbige deßhalb in Menge in die