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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1097
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August 1638. 1697

, ^ kaiserlichen und königlichen Freiheiten durch das Benehmen Füllistorfs zu nahe getreten werde, undde» evangelischen Städte und Orte der Eidgenossenschaft künftig bösen Consequenzeu

' ^citc der katholischen Orte möchte)! ausgesetzt sein. Es labt einen ausführlichen Bericht über den Her-^ 'tz dieses Handels verlesen. Darauf erörtert Schürer selbst mit Beistand des Doctor Burkhardt von, ^ die Bewandtniß des Geschäftes und des dabei ergangeneu Proccsses mündlich und bittet, ihm krafth ^ Abschiedes von Aarau ferner Hand zu bieten. Es wird für nothwendig befunden, Basel in diesen!Pro ^ stocken zu lassen und zu Beseitigung von nachtheiligen Consequenzeu, die aus dergleichen Jm-ksltz, ^utsteheu, darauf bedacht zu sein, wider solche Jnformalitäten gebührenden Orts ernstlich zu pro-sie gänzlich zu beseitigen. Demnach soll wegen Aufhebung des jüngst zu Zurzach wider»!>d Herkommen, die Bünde und alles Recht angelegten Arrestes an Luceru und Frciburg geschrieben

Gesandten Zürichs mit dem Landvogt zu Baden schriftlich oder mündlich verhandelt werden.Bern, weil dasselbe die besten Mittel habe, dem Schürer die Hand wider den Füllistorf zu^^'Aben im Falle, daß er unterliegen müßte, wirklich die Hand zu bieten, und verdankt den dreiThr ^ Erklärung. I». Es wird der Punkt im letzten Jahrrechnungsabschied von Baden (864x) zur»N ^ ^bracht, daß nämlich fortan in die gemeinen Abschiede blos dasjenige gesetzt werden solle, wasRtc ^ ^Achr zugangen, und daß alle Zeit auf das Mehr zu sehen sei." Wenn dicß ausgeführt werden^ ^ evangelischen Orte künftig sehr zu beschweren haben. Ilm dein zu begegnen, soll vor^ / ^gemeiner Session zu Baden der Antrag gestellt werden, künftig, nm mehr Unparteilichkeit der^l'liv»^ ^ ^zielen, neben dem katholischen Landschrciber auch einen evangelischen Schreiber bei den^ ^üfzustellen. v. Weil die drei Städte der Fürstin und der armen nothleidenden Herrschaft. bereits gesteuert haben, so wird Bern wohl wissen, wie es sich dicßfalls zu verhalten habe,w" ^ ^ Ansicht, man könnte dein Grafen von Hanau auf sein Begehren um ein Darleihen etwajchcz ^hsthaler gegen eine Versicherung zu Gunsten der vier evangelischen Städte geben, wovon aufi>!ejch, ^ Neichsthaler oder auf die Städte Zürich und Bern je 2666 und die beiden übrigen je 1666^ ^llen würden, v. Basel und Schaffhausen sprechen den Wunsch aus, daß man das Defensional-^ sie"" ihrer und der übrigen an den Grenzen liegenden Orte nicht außer Acht lassen möchte,

^ immer fortdauernden Kriegsunwesens bald in Roth gcrathen könnten und man mit demde» zu spät kommen möchte. Zürich und Bern wiederholen die früher gegebene Erklärung,

schied^ ^iüdten im Nothfall getreulich zu Hülfe kommen zu wollen, und nehmen das klebrige in dendie Schaffhauscii bringt die Einquartierung der twielischen Soldaten im Schloß Randegg und

>ich ^ ^Azmende Befestigung desselben durch Palissaden zur Sprache;, sodann begehrt es Rath, wie esÄ»Ht galten habe, wenn der Commandant Widerhold aus Hohcntwiel, der aus der Landgrafschaft Sulz^^affhauseii geführt und sie daselbst auf einen Monat aufgeschüttet hat, mach Verfluß gedachtennicht wieder abführen sollte. Dcs ersten Punktes halber an den Cvmmandanten zu^isc»» ' ^ir unnöthig erachtet; was den andern betrifft, so wird Schasfhausen anheimgestellt, so be-l». ^ "Möglich zli verfahren, damit man keinen Verweis und keine Verantwortung zu gewärtigen habe,^c» ^ ^ übrigen Orte mit dein zu Zürich aufgesetzten Cvncept des Schreibens an den Kaiser einver-^vill man selbiges auch mit einigen Moderationen und Abkürzungen sich gefallen lassen,hat an Schasfhausen geschrieben, was Herzog Bernhard den vier Städten zu Aarau habelassen, daß er nämlich ein in Ziffern abgefaßtes Schreiben des Kaisers an den Herzog von

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