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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1095
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Juli 1638. 1095

Wenn diese gleich der Anstellung von de Serres und dem Zusatz in Mülhausen dem Dcfensionalwerk^verleibt würden. Schaffhausen stellt ein gleiches Begehren. Zürich und Bern berufen sich auf ihre')cren Erklärungen, anerbieten für den Nothfall eidgenössische Hülfe und nehmen auf der andern StädteLehren die Sache nochmals in den Abschied, v. Der im jüngsten Abschied von Aarau enthaltene Antragl eine Gleichheit der Abzüge unter den evangelischen Städten wird, weil man nicht allerseits mit InstructioniOm ist, wiederum in den Abschied genommen, um sich aus der nächsten Zusammenkunft in Aarau^Mererklären. Es wird die Ansicht ausgesprochen, daß man sich auf 10 vom 100 vergleichen sollte,berichtet, es werde ihm von der Weimarischen Armee zugemuthct, aus seinem eigenen Korn und^tod zu backen und zur Unterhaltung des Kriegsvolkes verabfolgen zu lassen; die Obrigkeit habe sich

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Hubwerks- und Handelsleuten, die ihre freie Begangenschaft treiben, mit Fug abgeschlagen werden

Zumuthuugen gegenüber möglichst vorsichtig verhalten; man wisse nicht "recht, ob es den Burgern,

Z Zumuthungen zu entsprechen, da daraus große Ungelegenheiten entstehen könnten. Salz und

> nämlich bezögen sie vom Delsberger Thal her, und bisher sei es ohne Anstand verabfolgt worden,i'Mt ^ wegen Verweigerung solcher Begehren ausbleiben, zumal eben dasselbe früher auch der Gegen-^ ^ gestattet worden sei; man möchte ihm deßhalb mit Rath an die Hand gehen. Es wird geantwortet,Anlaß zu einem Verweis und jede Ungelegenheit wie bisher von Obrigkeits wegen fleißig^ In Beziehung auf das, was seine Burger privatim mit Bescheidenheit im freien Handel nnd

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^bsä' ^ ^ Gestalt der Sachen zu verhalten wissen. Die Sache wird in den

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der/ ^ gemeinsame Beantwortung des Schreibens des Generals von Götz. I». Basel berichtet, es habe

^ > )ied genommen. A. Es wird die Ansicht ausgesprochen, daß die evangelischen Städte sich gelegentlichalz ^ besonders entschuldigen sollten in Betreff der verschiedenen Verweise enthaltenden Schreiben,^'wn bei den dermaligen Kriegsläufcn wider die Erbeinigung gehandelt habe. Ein Anlaß hiezu

Personen, geflohene Fremde, junge und alte, die meisten katholischer Religion in seinera»f ^^"Mer von Württembergischeu, Markgräfischcu, Bischöflichen und besonders Oesterrcichischen bisadelige Haushaltungen sich befänden. Diesen muthe es nach altem Stadtbrauch den Eid zu,°l'terr/^^ Stadt zu theilen uud tren zu verbleiben, dessen sie sich aber, besonders die

Mische,, Edellcute beschweren unter dem Vorwand, daß es wider ihre Freiheit und ihre andern'> doch seien sie erbötig, der Stadt treu zu bleiben mit dem Vorbehalt ihrer Pflicht gegen ihresolch Leheuherren. Man möchte Basel rathen,^ wie es sich dießfalls weiter zu verhalten habe, dader /Wiucr Burgerschaft auf dem täglichen 'Markt durch die von ihnen herbeigeführte VerthcuerungHys^^mittel uud auf andere Weise beschwerlich und auch verdächtig seien. Man ist der Ansicht, daß"bstcs Mancherlei Ursachen und in Betracht des Brauches anderer Städte von seinem Vorhaben nicht^"dern, wenn nicht einen gelehrten Eid, so doch ein Handgelübde oder ein mündliches Versprechen^nehmen sollte.> Ucbrigens wird dieser Gegenstand all rstsrenäum genommen.