April 1638. 1077
^gerincistcr; Bernhard Brand, des Raths. Fr ei bürg. Peter Heinricher, Seckelmeistcr; Johann^>el von Montcnach, Ritter. Solothurn. Hieronhmus Wallier, Seckelmeistcr; Urs Von Arx,^Minailn und des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Bürgermeister; Georg Ott, des Raths.PPenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhodcn; Johann Tanner, Landammann, von
^errhoden.
Eidgenössische Begrüßung. — Das Schreiben des Freiherrn von Schwarzenberg (dat. 15. März)^ dst xm desgleichen ein jüngst von dem Kaiser eingelangtes werden abgelesen. Jenes macht, weil^ und spitzig", einen etwas befremdenden Eindruck. Weil das kaiserliche viel freundlicher gehalten ist, so" eu Mche, Schwarzenberg habe das scinige ohne Befehl des Kaisers ausgefertigt. — Deu einzelneneröffnet, was iiber sie, besonders aber was über die Stadt Basel ausgestreut worden ist, woraufdort Ul) entschuldigt und Basel iiberdieß eine schriftliche Verantwortung einlegt. — Diese Verant-^ ung Freiherrn sammt einein Antwortschreiben überschickt, des Inhalts, man wisse nichts
^ Herzog Bernhard der Paß gestattet und anderweitiger Vorschub geleistet worden sei. Mau. e die Erbeiniguug jeder Zeit beobachtet, so daß man mit dergleichen scharfen, ungewohnten Verweisen^ben sollte. Der Freiherr möchte sich deutlicher aussprechen, welche Stände oder Privatpersonenhätten. — Man ist mich der Ansicht, daß der Freiherr gelegentlich entfernt werden sollte, weilden ^ ^ Eidgenossenschaft vorgeht, beobachtet und berichtet. Ferner wird für gut erachtet, ihm
Achr^^ Eommissär, als eiu bedenkliches Wort, das nachtheiligc Consequenzen nach sich ziehen könnte, nicht^ geben, sondern ihn einfach als kaiserlichen Gesandten zu qualificieren. Ii». Der französische Am-Ädt ^ schriftlich das Gesuch, daß die Orte die Commercien und den freien Paß nach den vier Wald-^idh' üch der Herzog Bernhard im Namen des Königs beinächtigt habe, nicht verhindern und dem^ Baden befehlen möchten, den Arrest auf die dem Herzog hintcrhaltene Munition aufzuheben,^gei, Sachen nicht als königliche oder wcimarischc Güter, sondern als Contrebande dem Zoll ent-
dex ! ^ ungewohntein Ort ausgeladen ivordcn und falsch gezeichnet gewesen siiid, wird von der Mehrzahl^»^^'nden Orte die Munition sammt den dabei gefundenen Sachen dein Fiscus zuerkannt. Derich» ^ die Ucbertreter, weiin sie ihin bekannt werden, exemplarisch strafen. Die Gesandtschaft Berns^geieinwilligen, sondern verlangt, diese Sache, weil noch nicht erwiesen ist, daß jene Dinge aufHx '"schein Boden arretiert worden sind, in den Abschied zu nehmen. sDieser letztere Passus aus demivi^ und dem Aaraucrexcmplar.j In Betreff der begehrten Freiheit der Commercien und des Passeszi> r ^ubschiedet, es bei dem buchstäblichen Inhalt der Erbeinigung, der Bündnisse und Tractate verbleibenP " ^ Passes halber bei den jüngst gemachten Abschieden und Getreidcmandatcn, unter denen auchcy^^uuf des Ankens begriffen sein soll. Demgemäß sollen die Pässe beschlossen bleiben und keinem Theilhq^^ubfolgt werden, worauf der Ländvogt zu Baden fleißig zu achten hat. Die Frage, wie man sich Ver-nix falls der König von Frankreich aus seinen Landen oder aus Savohen den Waldstädtendqß / ^ Zufertigen wollte, wird in den Abschied genommen. Was die Munition betrifft, so weiß man wohl,Kit ^"cheii ohne ausdrückliche Einwilligung der Obrigkeit nicht spediert werden darf. Im Uebrigen^chrc's^ ^ ^ billig, daß das alte Commercium und die geineine Handelschaft ihren Gang haben. Dasder u ^ französischen Ambaffadors wird in obigem Sinn beantwortet. «. Basel entschuldigt sich mitsej»^ "'^lichkeit, von sich aus allein den Paß durch seine offenen Lande einer Armee zu verwehren. MitZillen gestatte es denselben niemand; wenn jemand ihn mit Gewalt nehme, glaube es nicht wider