October 1637.
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i/ »nt seiner Protestation abweisen oder diejenigen Orte, von welchen der Rechtsspruch ausgegangenle»,^ verlierenden Theiles Kosten nach Luccrn zusaimncnberufen, damit jene wissen können, ob sie bei^ ^gangenen Spruche geschützt werden. Sic protestieren dagegen, wenn ihnen die Schuld an dem Unheil^wessen werden sollte, das daraus entstehen könnte. Der Statthalter Wikart erwidert im Namen der^ ^ ohne Instruction sei, weil man Zug pon der Sache vorher keine Kenntnih gegeben habe,die IWunsch aus, man möchte in dieser Sache nicht eilen, da keine Gefahr vorhanden sei, und hälts^ ^umenbernfung der sieben Orte für nicht nothwendig. Die Gesandten finden nochmals, daß dieangewendet werden, daß die drei Gemeinden die Stadt Zug ersuchen sollen, ihre Protestation<letk ^"^uen. Sollte kein Vergleich erzielt werden, so möchten dann die Orte, welche den Rechtsspruch^ nächste Tagleistung ihre Gesandten mit hinreichender Instruction versehen. ». Es wird be-U sich jeder,-da es sich um Vertheilung der Kosten handelt, die im Gersauerstreite aufgelaufen sind,^ ^fchuldig deßwegen eine neue Entscheidung begehrt werde. Man läßt es beim letzten
hüls, ^ ^ivendon, es lväre denn, daß einer durch ordentliche Kundschaft beweisen oder durch einen Eid er-ki» .^"ate, daß er weder mit Wort noch That geholfen habe. Zu diesen: Zwecke wird von jedem Schirmortcfolgenden Montag sich nach Gersau verfügen und zugleich auch den Gersauern den^erii-s ^^s", durch welchen die Verwirrung herbeigeführt worden ist, abnehmen. .Kommt aber unterdessenRh ^ die Gersauer sich verglichen haben, so bleiben die Gesandten zu Hause. Ic. Auf den Antrag Uns^ Ue' nächsten Confcrenz sich dariiber erklären, ob man es gutheißen und gestatten wolle,
lie ^ ^ndleute sich im Kriegswesen gegen vcrbiindcte Fürsten gebrauchen lassen in Weise und Form, wieCch^^"tschen. 1- Die Abgesandten des Gotteshauses Einsiedcln eröffnen, daß seit der letzten Konferenzieii,e V entfernt alles Widrige zu vermeiden, nachdrückliche Protestativncn habe erfolgen lassen, daß es^duren fortsetzen werde, gegen den Bruder des Fürstabtes Citationen erlassen, des Gotteshauses^fvlgt, die Rathshcrrcn geändert, einen andern Weibel eingesetzt und des Abtes Weibel vom Nath->» habe, die Pfändungen durch den neuen Weibel ausführen lasse, die Diener des Gotteshauses
sich /^^uschaft gesetzt, den Bruder des Abtes für einen Rebellen erklärt und in so heftigen Drohungenalle ^ ^'nehmen lassei:, daß Manche Weib und Kind hätten verlassen müssen. Sie protestieren gegenterh^^Ntigen Acte, wahren des Gotteshauses Rechte und bitten, man möchte demselben zun: Rechtez» ^enn gütliche Mittel erfolglos bleiben, damit es nicht genöthigt würde „einen äußern Richter"hoch Die schwhzerische Gesandtschaft erwidert, daß sie sich dessen nicht vorgesehen habe, daß sie sowürde angegriffen werden, zumal da diese Conferenz nicht wegen dieses Streites ausgeschriebench ^ ^ weßhalb sie auch keine Instruction habe. Doch erklärt sie, daß Schwyz nichts vorgenommen habe,^ s'^s redliche:: Stande und Orte gezieme und vor Gott und der Welt verantwortlich sei, und^e>i ? ^ eine Partei betrachtet wissen. Sic wird die Zulagen, die das Gotteshaus Schwyz machej
Wie die Gesandten des Gotteshauses nun anfangen zu widersprechen>ie, , ^ fch^oyzerische Gesandtschaft die Sitzung, worüber sich jene höchlich beklagen. Schließlich bitten'Wchte sie wider weitere Thütlichkeiten schützen. Bedauernd, daß die bisherigen Bemühungen er-entschließt sich die Conferenz nochmals durch ein freundliches Schreiben Schwyz ange-^ Zu bitten, es möchte den: Gotteshans das liebe Recht nicht versagen.
Dem Abschiede im Solothurnerexemplare beigelegt ist außer dem in der Anmerkung zumangeführten „Kurzer Bericht oder sxooios kaoti" u.s.w. noch: „Kurzer und grundtlichcr Bericht.