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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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October 1637.

8SS.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. t«37, «. und 7. October.

Landcsarchiv Nidwald«».

Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner; Jost Bircher, Ritter, Alt-S^heiß und Stadthauptmann; Johann Jakob Sonncnberg, Ritter; Kaspar Razenhofer, Seckelmeister.Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landa»""'^S ch w y z. Diethelm Schorns, Laudammann; Johann Kaspar Ccberg, Ritter, Alt-Stätthalter, klwaldeu. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart"Landammauu und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wvlfgaug Wikart, Statthalter; ChristiansBeat Jakob Aieyenberg, beide des Raths. '

i». Für den Gegenbundesschwur ist voil Wallis bereits Tag und Malstatt bestimmt worden.einige Gesandte der Meinnng sind, daß man, wenn der Vundesschwur stattgefunden habe, erst nach -von zehn Jahren den Gegenbundesschwur leisten könnte, so zieht mau es doch vor, sich an die Bestä»"^des Bundes zu halten, nach welcher man, wenn die Solemnität von zehen zu zeheu Jahren an cinc>»vollzogen ist, in die Landschaft Wallis gehen und daselbst deren Schwur entgegen nehmen solle, ^ ^diese Weise die Freundschaft weniger Gefahr laufe zu erkalteil. Sollten denen in Wallis dieschwerlich fallen, so könnten sie eine Moderation eintreten lassen und die Orte nur eine einfache Gesa»^ '^.schicken. Für die dießmalige Solemnität bleibt es aber jedenfalls beim Alten. I». In Beziehung tw ^Abzüge und Arreste bleibt es bei dem 1634 aus Anlaß des Bundesschwures zu Solvthurn errichtet ^schiede, v. Der Discretiou der Gesandten auf den Buudesschwur wird anheimgestellt, wenn ste g" ^Eingang zu finden, freundliche Insinuationen zur Annahme des neuen Kalenders anzuwenden, ^ ^aber auf Schwierigkeiteil stoßeil. es zu unterlassen, weil dieses Volk mit Liebe und Freundlichkeit ^ ^werden muß. «I. Da berichtet wird, daß das neue Capncinerklvster (in Wallis) vollendet sei undsichtlich die Orte um Schilde und Fenster werdeil angesprochen werden, so wird nvthwendigjedes Ort seine zum Buudesschwur reisenden Gesandten dafür instruiere, damit mau dasin den Abschied nehmeil müsse. « . In Betreff der Abreise zum Buudesschwur vereinbart man chh ^daß jedes Ort seine Stadt- oder Landesfarbe mitnehme und jeder Gesandte weiliger nicht alsreite, damit der Einritt zu St. Maurice den 24. October n. K, in der Ordnung von StatteilMittag dieses Tages wird man zu Villeueuve anlangen, t. Lucern wird beaustragt, im Raine»auf das 4. ä. 11. April vom Kaiser au die sieben katholischen Orte erlassene Schreiben eine st'^Antwort abgehen zu lassen; darin soll aber der TitelCommissarius" unberührt gelassen werde»,selbe auf der nächsten gemeineidgenössischen Tagleistung zur Sprache gebrächt und dein jhp

im Raulen gesammter Orte geschrieben werden soll. Da die vier Regimenter in FranksBezahlung immer noch nicht erhalten haben und es keinen Anschein hat, als ob sie für ihre ^bald befriedigt werden, wird Zürich ersucht, beförderlichst eine Tagsatzung auszuschreiben. I«- lB'

Gemeinden des Amtes von Zug bis dahin noch kein authentisches Instrument von dem vorden sieben katholischen Orten ergangeneu Rechtsspruche haben erhalten können und Stadt und Buwvoil Zug gegen Ausfertigung eines solchen protestiert hat, so bitteil die Abgeordneten der drei Geniel» ^