Juni 1637. 1035
Er>te Sitzung. Es wird für das Passendste angesehen, daß die Deputierten des Gotteshauses Ein-^ ihre Beschwerden in Anwesenheit der Gesandten von Schwyz eröffnen und diese dann antworten.
^ ^vhzerischen Gesandten erklären zwar, daß sie nicht instrniert seien, zu gestatten, daß ihr Streir in^^""uß vder znin Recht gesetzt werde, und daß sie in Anwesenheit der Abgeordneten des Gotteshausesgeben werden und als Vertreter eines freien Standes mit dem Prälaten, einem Niedern.^ichtshnm Agaldlente, nicht rechten werden. Alis das Zureden der übrigen Gesandten aber gebenalsdann bringt der SubPrior des Gotteshauses seine Beschwerden folgendermaßen vor. Alsin ^ Herren von Schwyz mit ihren Ehrenzeichen dem schwedischen General Gustav Horn entgegen zu treten^^sthcht Thurgan gezogen seien und ihnen ans ihr Ansuchen der Abt 3000 Gld. nebst einigemstMbeii habe mit dem Beifügen, daß er in der Gefahr des Vaterlandes gerne sein Möglichstesliedcl Schwyz nachher eine gemeine Landstener auf die March, Küßnacht und die Waldstadt Ein-
heit- ' Darüber habe sich der Fürstabt beschwert, weil eine solche Steuer des Gotteshauses Frei-
dem alten Herkommen zuwiderlaufe. Ans einer deßwegen zwischen Schwyz und Einsiedel» 1636icklv veranstalteten Eonscrcnz habe man gegenseitig Brief und Siegel vorgewiesen und sei
»»tcc - übereingekommen, sich gütlich zu vergleichen. Auf einer folgenden Conferenz habe man sich
^bcii ^^^ionsvorbehalt dahin verglichen, daß man wegen der Waldleute Schwyz 500 Münzgulden^ffcr jedoch unter Vorbehalt der beiderseitigen Freiheiten, Privilegien und Rechtsamen. Weil aberbwjectierte Vergleich zu Schwyz geändert und der Vorbehalt der Oberherrlichkeit hinzugesetzt worden!"ge» ^ ^ dadurch beschwert gefunden und darauf angetragen, dem Vergleiche Folgendes beizu-hch> ^ "^'-'durch aber soll Keinem, weder den Herren von Schwyz noch dem Gotteshaus Einsiedeln an^ll'cl v Gerechtigkeiten nichts benommen sein." Schwyz sei nicht darauf eingegangen, habe
>Acz Landweibel die Steuer einfordern lassen und, nachdem Einsiedeln nochmals um Annahme
^'gleichs gebeten habe, einen Landvogt mit ansehnlichem Gewalt nach Einsiedeln aufgeführt. DerHst ^ ^ ^ Drte um ihre Vermittlung angerufen-, diese aber haben bei Schwyz nichts ausgerichtet.>h,» ^'^rzen habe der Fürstabt, ein „unmittelbarer Stand des römischen Reiches", sehen müssen, daß
Hi. ^ ^ bie vier Orte um ihre Vermittlung angerufen; diese aber haben bei Schwyz nichts ausgerichtet.
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^>,id ^ gestattet werde, daß Beamte des Gotteshauses in Folge von Drohungen Weib und
^vn. berlassen müssen. Der Abgeordnete ruft schließlich das Recht an und wälzt die Schuld vom^ diesen? Handel große Ungelegcnheit, Aergerniß >?nd Schaden entstehen sollten,
dcx j ^^^jchaft von Schtvyz begehrt, daß die Beschwerdeschrist des Abgeordneten von Einsiedeln zu Händenvrd "^chchel? Landleute den? Abschiede beigefügt werde, da sie gehofft habe, daß Einsiedel,? gegen seine??^»kic " Kastenvogt sich nicht so scharf würde vernehmen lassen. Sie sucht die einzelnen Bcschwerde-gr»ß ^'tkräftcu. Das Opfer der 3000 Gulden sei darnach zu würdigen, daß damals eben die Gefahrsei und das Gotteshaus schon mehrmals auch von Schwyz geschützt und erhalte,? worden sei.jticrt ^"N'ch, Küßuacht und Einsiedeln besteuert worden seien, wird geläugnet, hingegen darauf insi-Schwy. dw Daß es einen Vogt eingesetzt habe, das habe es
^ ^lugniß daz?? gethai? u??d darai? nichts Neues vder ii? seinen? Rechte nicht Begründetes gethau.
"och ^ ^st'-'ardnete?? deS Gotteshauses weisen in ihrer Replik vorzüglich die Befugnisse eines .Kastenvogts^bc Kasteuvogt sei nichts inchr und nichts weniger, als ein Advocat und Schirmherr; Karl der Gr.^<?lc>/'^' ^"^'setzt, ohne daß dieselbe?? eine andere Jurisdiction gehabt hätte??; Erzstiste ständen noch der-U"ler der Kastvogtei des Hauses Oesterreich, und doch seien deren Principale rechte Landesfürsten, so