Juli 1636. 997
, . gern Gehör zu geben und Alles gebührend erörtern zu lassen. — Zürich theilt die Beweggründe^ diesem Arreste theils mündlich mit, theils durch Verlesung zweier Schreiben, von denen das eine an den^ das andere an die fünf Orte erlassen worden ist, und bittet, den Abt dahin zu vermögen, daß er demächteten Landfrieden und dem jüngst zu Baden zu Stande gekommenen Vertrag nachkomme; wenn dasehe. werde der Arrest aufgehoben sein. — Man ersucht hierauf, damit die Ruhe in der Eidgenossenschafteher erhalten werde, die Gesandten Zürichs, den Arrest aufzuheben, oder, falls sie nicht soweit in-'w seien, ihre Obrigkeit dazu geneigt zu machen. Wenn sie dann über ihre Prätensionen gütlich verhandeln
und jemand von'den Orten dazu gebrauchen wollen, werde man sich gern dazu bequemen. - DieIndien Zürichs, soweit nicht instruiert, nehmen dieß in den Abschied, r. fVIII alte Orte.) Der Münz-^ster vo„ Uri verantwortet sich wegen der ungleich gemachten Urner Dublen und eröffnet, daß er nach-luden Personen das von ihnen empfangene Gold in Urner Dublen transferiert und dieselben jeder Zelt,^ das Gold gewesen, geprägt, auch nie Zusatz dazu gethan habe, weil er selbst kem Femgold gehabt;lich dem Juden Salomen zu Nheineck, der ihn zuerst hintergangen habe, indem er ihn: Gold gebracht,er nicht im Feuer probiert habe in der Voraussetzung, es werde Probe halteil, was aber hernach sich
^ herausgestellt habe. Diesem Inden habe er 1500 geprägt, dem Bassawan (Passavant?) zu Basel 4000,Äd Besenwal von Solothurn 300, dein Peter Brändlin, Goldschmied zu Bregenz 800 und dem
dem
lies/'! ^kvb von Feldkirch 200. Wie viel er sonst gemacht habe, wisse er nicht mehr, da er es nicht auf-ben habe; er habe auch einen schlechten Profit dabei gehabt, da ihm Etliche vom Stück 4 Sch., Etliche^ Gatzen gegeben hätten. Er bittet höchlich um Verzeihung, weil er das nicht vorsätzlich, sondern viel-^ aus Unfleiß llnd Ignoranz gethan habe. Weil man aber findet, daß er gröblich gefehlt und den»iid l^ ^ Uri mißbraucht habe, so überläßt man ihn seiner Obrigkeit, dainit sie ihn gebührend bestrafeHub ^ Tempel zu ihren Händen nehme. Weil obige Zwei von Basel und Solothurn einen guten TheilZcbra lassen lind wohl gewußt haben, daß die Dublen nicht probehaltig seien, zwar den Vorwand
dies/!'^ haben, daß sie diese Münzen außer Landes gebrauchen wollen, so ersucht man die beiden Städte^irj/^ »a examiniereil, wie es hergegangen sei, und wer mit ihnen „unter der Decke liege", und
hte / ^ anzuhalteil, was sie habeil prägen lassen wieder per 5 fl. „auszuwechseln" und sie fürhsta? Zu strafen. Man behält sich vor, sie in den Orten oder Vogteien, wo sie betreten würden, zuiiii ^cgen des Juden Salomen, der sich dermalen jenseits des Vodcnsees aufhält, wird dem Landvogt^r>v geschriebeil, heimlich auf denselben zu fahnden lind ihn, wenn er wieder in seine Amts-
^ altung kommen sollte, gefänglich einzuziehen, zu examinieren und nach Verdienen zu strafen. 8. (S. lt.^rgau.)
Verhandlungen der katholischen Orte,daß ' u. Napperswhl.) u. (VII katholische Orte.) Lucern wird beauftragt, an Wallis zu schreiben,^»ste^ ^ Bundesschwur einen Tag bestimmen und denselben bei Zeiten anzeigen möchte. Damit dieöu groß werden, soll man mit weniger Pferden dorthin fahren, v. (V katholische Orte sammtbeaut Ikarus und Appenzell-Jnnerrhoden.s Statthalter Müller ist von seinen katholischen Mitlandleutenden Streit wegen der Vogtei Werdenberg, welchen dieselben mit ihren Mitlandleuten der neuenNicht gemeiner Sitzung zur Sprache zu bringen. Die übrigen Gesandten finden es dermalen
X. .^hsuni und ersuchen ihn, dießmal es zu unterlassen. (S. u. Deutsche gemeine Vogt, überh.)katholische Orte.j Herr vom Staal und Nechnungsschreiber Wagner von Solothurn ersuchen aber-