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982 April 1636.
Jnsolentien, welche der Herr von Machault gegen die Genfer nnd ihre Angehörigen vielleicht ohne Vorwiss^des Königs verübe, beseitigt lind die Genfer bei dein königlichen ^rrät äs surscmnoo und Andcri» ^schirmt werden. Es wird deßhalb auch mit .Herrn Gigot gesprochen, ii. Jeder Gesandte wird z>l bcrich^wissen, was zu künftiger Erinnerung und fernerm Nachdenken von einer allgemeinen Jnterpochio» sGunsten des Friedens zwischen den dermalen kriegführenden Parteieil auf die Bahn gebracht »vvrde» ^daß man sich zwar weder des eineil noch des andern Theils besonders annehmen, sondern denselben ^linerhörten Kriegsjammer im ganzen Reich zu Gemüthe führen sollte in der Hoffnung, daß dies;vielleicht nicht fruchtlos sein »verde. Zr. Die Gesandten Zürichs werden berichteil, 1) was die Gesandten Batz"wegeil der „Schuldhandlung" des Abel Socin mit ihnen geredet haben, welcher bei dem zwischen ih>nden Bvdeckern zuElgg ergangenen gütlichen Sprlich zu bleiben begehrt; 2) deßgleichen »vegen einer Jntercessi^die Herrschaft VOledig für ihren Mitbürger Michael Angelo Zenoini im Namen dessen Vetters 6er»I. Zürichs Gesandte werden berichten, was die Gesandten von Schaphausen wegen des jüngsten Versiil Betreff der Pfründe nnd des nenerkaliften Pfarrhauses zu Dägerlen im Namen ihrer Obrigkeitdem Begehren des hierüber abgeredeten Necesses angebracht habeil. in. Am Schluß der Conferenz wer ^von etlichen Gesandten die neuen österreichischeil Zölle auf das Salz nnd Anderes, was in die Eidge»»^ -fchaft geführt wird, zur Sprache gebracht. Man erachtet für gut, von Lncern zu vernehmen, ob die bkatholischen Orte einverstanden seien, daß deßhalb an die Erzherzogin und die Regierung in Jnnsbrw 'schriebeii »verde. Bejahenden Falls soll Zürich im Namen der XIII Orte das Schreibeil ausfertige»-
Zu 1--. In diesem Schreiben ermahnen die Gesandten die Bündncr, »vcchl zu überlegen, ov I ^schwcbende Tractation annehmen sollen. „Nichts desto weniger, sagen die Gesandten, haben »virSachen uns fürfallender Wichtigkeit willen, als welche in der olmwidcrsprechlich hergebrachtenfreiheit, auch in der Supcriorität und Verwaltung der lieben Justiz an Criminal- und Civilwese» ^nehmlich bestehet, welche Ding Euch, der Obrigkeit, sollteil benommen und den Untcrthanen vonfalls wegen gegeben »Verden, nicht nnterlasscn können, durch unsere Abgesandte uns auch sämintlich bw'' ^zu crsprachen .... Wir haben jederzeit geachtet, »vie noch die Freiheit beider Religionen nicht »w ^unbeweglich und Fundainentalgesctz, sondern auch das beste lind fürnehmstc Nüttel beständigerEinigkeit iil Eucrn Landen sei, und daß dnrch desselben Schwächung auch unsere zusammenhabendeund bundesgenössische Corrcspondenz nicht »venig altcriert werden »lochten; neben dem uns nicht » ,bedauern würde, daß die ihres Vaterlandes nun so viele Jahre ohne ihr Verschulden Vertriebene» de»und der Nutzung darinnen ihrer Güter sollten anjetzt durch Frieden und Vertrag entsetzt, ferner aber ^Unterthanen die vollkommene Judicatur und in Eriminalsachen auch das Schwert gegeben, Euch »solch scheinbarein Nachthcil entnommen werden."
7"7G.
Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Flüelcn. 14. Slpril.
Landcsarchio Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Johanil Peter von Roll, Ritter, Landammaiiil; Johann Heinrich Z»"tRitter, Alt-Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Johann Walthart Iw