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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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956 September 1635.

Etliche, besonders bernische Haupt- und Amtleute, welche in französischem Dienst nach den Blindeniils Veltliu abgereist sind, haben ihren Obrigkeiten klagsweise berichtet, daß zu Anfang des Aufbruchs a»Monatssold bezahlt worden, der andere bereits verfallen sei, und daß schon mehr als zehn Tage im driü^Monat verflossen seien, ohne daß sie die Bezahlung erhalten hätten, daß im Fall der Nichtbezahlung all^ ^Jnconvenienzen von Seite des gemeinen Kriegsvolkes zu besorgen seien. Bern hat deßhalb diese Conft^dausgeschrieben, damit man berathe, wie zu Erhaltung dieses Kriegsvolkes Mittel gefunden werden kö>wt^'— Nach der eidgenössischen Begrüßung und reifer Berathung beschließt man, bei dem Ambassador um ^Bezahlung des ausstehenden Soldes anzuhalten. Derselbe antwortet hierauf, er habe bereits vor fünfAnordnung getroffen, daß dem Herzog von Nohan, General des Königs in den Bünden und imzu Abzahlung des den eidgenössischen Regimentern ausstehenden Monatssoldes 25,500 Livres eingeh»'^werden; man möchte also einige Zeit sich gedulden in Anbetracht, daß schon eine Sendung Geld unterssei, mit der man die Ansprüche befriedigen werde.

Conferenz von Uri, Schlvyz und UnteNvalden.

Brunnen. 1L35, 2K. September.

LandcSarchiv Nidwaldc».

Gesandte: Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum 'Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Scbast"Abhberg, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Diethelm Schorno, Statthalter; ^Neding, Pannerherr und des Raths. Unterwalden. Wolfgang Srockmann, Landammann;

Müller, Landsfähnrich und des Raths, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landsh^mann, von Nidwalden. . ^

i». Es lvcrden die schriftlich eingegebenen Beschwerden gegen Lncern wegen der bei dem Markte dap^neu eingeführten Allflagen verlesen. Mail hält es für das Zweckmäßigste, dieselben Lncern mitzntlsiilol ^es zu ersuchen, einen Gesandten ans die ans den 5. October nach Gersauanberaumte Confcrenz uutriger Instruction abzuordnen. Zu derselben ist auch Zug einzuladen. I». (S. u. Bier ennetbirg.überh.) «. (S. u. Thurgan.) «H. Man soll alles Ernstes darob halten, daß niemand, der nachreisen will, Bolleten der Sanität gegeben werden, er habe denn zuvor bewiesen, daß er von gesunde» ^komme, v. Uri soll nicht vergessen, an den betreffenden Orten Anordnung zu treffen, daß künftigunförmlichen Arresten innegehalten werde und der freie, sichere eidgenössische Paß ungespcrrt bleibe.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnheitcn:

LaiidlMfschaft Thurau. «. Art. 417. GotteShkinscr, Kloster.

Vier ciluetbirg. Vogteien iiberh. l>. Art. 73. Handel und Verkehr.

Zu !»"). Von diesem Tage ist kein Abschied vorhanden.