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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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922 März 1635.

verbündeten Orte an ihn abgegangene Gesandtschaft behandelt worden sei. ». Die Gesandtschaft ^Bischofs erzählt nun, wie es sich mir der französischen Protection verhalte. Anfangs habe man keine ^sache zu Klagen gehabt; wie nun aber der Bischof dem Markgrafen auf die geforderte Lieferung hartckFrüchte nicht habe entsprechen können, jedoch ihm, was in dem einen oder dem andern Amt an Früchtvorräthig sei, zur Disposition gestellt und die Ausfuhr der Früchte verboten habe, habe derselbe sichhitzig"vernehmen lassen, habe vom Bischof verlangt, fünfzig gesattelte und gezäumte Pferde bereit zu haltenzur Ergänzung seiner Compagnieen Leute aus der Stift Unterthanen zu werben. Solothurn theilt dara»ldrei Schreiben des Königs von Frankreich mit, des Inhalts, daß man vom Bischof nur verlange, daß "

so viel Früchte liefere, als er zu liefern in, Stande sei, und daß ihm dieselben bezahlt würden; manaber, daß er verbiete, welche außer Landes zu führen. In einem Schreiben an den Bischof selbst

hofft

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der König ihm den Vorwurf, daß er, wie verlaute, Getreide an des Königs Feinde liefere und Franks

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nicht gewogen sei. Aufgefordert, ihre Meinung und ihre Vorschläge zu eröffnen, was in der Sache

thun sei, antworten die bischöflichen Gesandten erstens, daß der Bischof bei eingegangener Protectionzu nichts verpflichtet habe, was der Schuldigkeit gegen den römischen Kaiser etwas benehme. Die AntN^die der Markgraf gegeben habe, finden sie für die Orte insgemein schimpflich; was in Beziehung daraus-"thun sei, stellen sie den Gesandten anHeim. In Beziehung auf die andern Angelegenheiten h^"sie eine Botschaft an den König nicht für zweckmäßig; der Bischof würde es vorziehen, auf schriftlich""Wege eine Vermittlung zu versuchen, zumal da jene oben berichteten königlichen Schreiben angelangt ft'""Bei der Berathung dieser Sache wird hervorgehoben, daß, wenn die zuletzt gegen'den Bischof und desft"Unterthanen von den französischen Officieren ausgestoßenen Drohungen in Ausführung gebracht w^"sollten, au» der Protection eine Unterjochung und ein Dominium werden würde. Da aber die königlich"'Schreiben nicht darauf ausgehen, sondern von Billigkeit und Discrction zengen und deßwegen zu hoffe" ^daß der Markgraf de Bourbonne auf seinem Vorhaben nicht beharren werde, so wird für rathsam erach^vorläufig den den Orten angethanen Schimpf zu dissimulieren, bis etwa die Gelegenheit sich darbietengegen den erwarteten neuen Ambassadvr denselben mündlich zu ahnden; ferner abzuwarten, wie sich ^Markgraf auf die erhaltene königliche Ordre benehmen wird. Solothurn wird ersucht, in demschreiben an den König von Frankreich eine Danksagung und des Bischofs Particularangelcgenheit einstig"zu lassen. Auf Solothnrns Ersuchen wird das Concept von Lucern verfaßt. Endlich ersuchen die Gesa"^'Solothurn, es möchte, wenn sich etwas ereignen sollte, was dem Bischof oder dessen Unterthanen Sch^"und Gefahr bringe, im Namen aller verbündeten Orte durch Schreiben und Abschickung von Bote" ft"'Bestes thnn und erklären, daß jedes Ort, welches angesprochen werde, allezeit seine Treue und Aufriclfl^!,gegenüber dein Bischof beweisen werde. fVon da an nehmen die Gesandten des Bischofs keinenmehr an den folgenden Verhandlungen/! k. Auf das von Zürich an Luccru abgegangene Schreiben, i"chem die.Ansicht ausgesprochen ist, daß es passend wäre, wenn das von der schwäbischen Ritterschaftkommene Klagschreiben (S. Absch.723 ä) von sämmtlichen Orten beantwortet würde, wird gut befände"/ ^Ritterschaft besonders zu antworten, damit man nicht helfen müsse die von den evangelischen Ortengcnen Fehler zuvcrglimpfen" und zu vertheidigen, und ihr alle gute Assistenz anzubieten, wenn sie erf^sollte, daß etwas von dem Ihrigen hinter der Orte Jurisdiction und Botmäßigkeit liege. ^

-vhurgau.) «?. Die Erben des Johann Jakob und des Friedrich Schobinger von St. Gallen beft"^,sich, daß der Pater Inquisitor zu Mailand den Ihrigen habe ankündigen lassen, daß sie innerhalb